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24.06.2014 Arbeitsbedingungen Bildung Bildung Berufsautonomie Pressemitteilung

Pflegende brauchen neue Lösungen anstatt kleinteilige Reformen

Deutscher Pflegerat ist sich mit Sachverständigenrat einig

„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Lösungsvorschläge des Sachverständigenrats für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum und fordert eine schnelle Umsetzung dieser“, erklärt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR).

Das diesjährige Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen greift das Thema „Bedarfsgerechte Versorgung - Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ auf. Es wurde jetzt an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben.

Westerfellhaus ist sich auch in seiner Kritik weitgehend mit dem Sachverständigenrat einig: „Die kleinteiligen Reformen der letzten Jahre haben nicht wirklich zu nachhaltigen Verbesserungen der Strukturen der Pflege und zu einer insgesamt besseren pflegerischen Versorgung geführt. Die Arbeitsbedingungen der professionell Pflegenden und deren Bezahlung lassen nach wie vor zu wünschen“. Auch viele der gegenwärtig diskutierten Reformansätze seien begrenzt wirksam, mahnt der Sachverständigenrat.

Seine Verbesserungsmöglichkeiten fasst der Sachverständigenrat in 14 Punkte zusammen. Hierzu gehört u. a. die Beseitigung des Fachkräftemangels. „Der Pflegeberuf muss attraktiver werden. Das greift die vom Sachverständigenrat empfohlene Reform der Pflegeausbildung inklusive die empfohlene Akademisierung der Pflege auf“, führt Westerfellhaus aus.

Richtig ist auch, wenn im Gutachten darauf hingewiesen wird, dass in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und auch der Bezahlung der Pflege- und Gesundheitsfachberufe notwendig ist. Westerfellhaus: „Nur mit besseren Arbeitsbedingungen und einer besseren Bezahlung kann nachhaltig eine bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sichergestellt werden“.

In strukturschwachen ländlichen Regionen bedarf es in besonders dringlicher Weise eines anderen Professionenmix, mahnt der Sachverständigenrat. „Die bislang vorgesehenen Modellvorhaben zur Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten auf die Angehörigen der im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe sind zu kompliziert, sollten auf den Prüfstand gestellt und vereinfacht werden“, unterstützt Westerfellhaus die diesbezügliche Forderung im Gutachten.

Weiter plädiert der Sachverständigenrat für eine unverzügliche Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes – ohne weitere langjährige Erprobung. „Die schnelle Umsetzung ist wichtig“, ergänzt Westerfellhaus. Der Präsident des Deutschen Pflegerates ist überzeugt: „Durch das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende erweiterte Pflegeverständnis wird die Pflegelandschaft nachhaltig verändert. Das bedeutet einen Motivationsschub für alle professionell Pflegenden“.

Der Deutsche Pflegerat unterstützt auch die Forderung des Sachverständigenrats nach einer Förderung und einem weiteren Ausbau von Pflegewissenschaft und -forschung. „Die Pflege muss auf wissenschaftlich gesicherte Füße gestellt werden, etwa durch spezifische Wissensbestände zur Wirksamkeit pflegerischer Maßnahmen“, ergänzt Westerfellhaus die Aussagen des Gutachtens.

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