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01.11.2016 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Fallpauschalenkatalog 2017 greift Pflegebedarfsfaktoren auf

Deutscher Pflegerat: Der neue Katalog zeigt mit der Aufnahme von Vorschlägen des DPR in die richtige Richtung

Der Deutsche Pflegerat begrüßt den vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) für das Jahr 2017 vereinbarten Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser.

„Der Fallpauschalenkatalog 2017 greift mit dem Modell der Pflegebedarfsfaktoren einen bedeutenden Vorschlag des Deutschen Pflegerats umfassend auf“, betont Andrea Lemke, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR) sowie Mitglied der DPR Fachkommission DRG.

„Mit dem neuen Fallpauschalenkatalog schreitet die vom Deutschen Pflegerat eingehend geforderte Verbesserung der Abbildung des Pflegebedarfs von Patienten und damit der pflegerischen Leistungen im Krankenhaus einen großen Schritt voran. Das führt zu einer gerechteren Darstellung der pflegerischen Leistungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser“, ergänzt Dr. Patrick Jahn als wissenschaftlicher Leiter der DPR Fachkommission DRG. Dr. Jahn weiter: „Das muss dann aber auch in der Pflege ankommen“.

Mit der jetzt vorgesehenen Umsetzung der Pflegebedarfsfaktoren gehe eine Aufwertung des Barthel-Indexes und weiterer Indizes für Funktionseinschränkungen einher, so Dr. Jahn. Vorteile für die professionell Pflegenden sieht er auch bei der geplanten individuellen Bewertung pflegerelevanter Diagnosen sowie der weitergehenden Analyse der OPS Kodes der Pflegestufen bzw. bei den ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegegraden der Pflegeversicherung.

Einen erheblichen positiven Effekt sieht Dr. Jahn letztlich auch in der im Fallpauschalenkatalog 2017 veränderten Sachkostenkalkulation, die insbesondere zu einer Aufwertung von DRG´s mit geringen Sachkosten, aber einem zugleich hohen Pflegekostenanteil, führt.

„Entscheidend für den Erfolg des neuen Katalogs ist es, ob die dadurch im Finanzierungssystem gerechter abgebildeten pflegerischen Leistungen in ihren Finanzströmen auch tatsächlich im Bereich der Pflege ankommen oder nicht“, sind sich Lemke und Dr. Jahn einig.

Ansprechpartner:
Andrea Lemke
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats und Mitglied der DPR Fachkommission DRG

Dr. Patrick Jahn
Leiter Pflegeforschung Universitätsklinikum Halle (Saale) und Wissenschaftlicher Leiter der DPR Fachkommission DRG

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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