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20.02.2017 Pressemitteilung

DPR Präsident Andreas Westerfellhaus: „Die geplante Vereinigung der bayerischen Pflege ist und bleibt eine Mogelpackung“

Nur eine Pflegekammer gewährleistet, dass die Interessen der Pflegefachpersonen wahrgenommen werden

Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag berät am morgigen Dienstag (21. Februar 2017) erneut den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege.

Hierzu erklärt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege ist und bleibt auch mit den vorgeschlagenen Änderungen eine Mogelpackung und soll den Pflegefachpersonen gegen ihren Willen übergestülpt werden.

Der geplanten Vereinigung fehlt es an der notwendigen Unabhängigkeit, da sie aus dem Staatshaushalt finanziert wird und damit einem Haushaltsvorbehalt unterliegt. Auch fehlt es ihr an Repräsentativität. Sie beruht auf einer freiwilligen Mitgliedschaft.

An diesen gravierenden Vorbehalten ändert auch nichts, dass das Gesetz einem Änderungsantrag der CSU folgend im Titel stärker auf die Pflegenden eingehen soll. In der Begründung dazu werden die Ärztekammer und die Apothekenkammer herangezogen, also Kammern, die vor allem im Inhalt und nicht nur in der Überschrift die Rechte der Berufsgruppen wahrnehmen.

Die Pflegefachpersonen in Bayern benötigen keinen Etikettenschwindel und keine Verwässerung ihrer elementaren Entscheidungsbefugnisse. Sie wollen ihre Belange selbst in die Hand nehmen. Das kann nur durch die Gründung einer starken Pflegekammer erreicht werden. In dieser ist gewährleistet, dass es tatsächlich um die Interessen der Pflegefachpersonen geht und nicht Interessengruppen der Arbeitgeber Einfluss nehmen, wie dies in der geplanten Vereinigung der Fall ist.

Dem im Gesetzentwurf genannten Anliegen der Staatsregierung, `der Berufsgruppe der Pflegenden eine starke Stimme zu geben` entspricht die geplante Vereinigung der bayerischen Pflege somit keineswegs.

Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Gesetzentwurf keine Alternativen aufführt. Die hervorragend funktionierende rheinland-pfälzische Landespflegekammer zeigt, dass es Alternativen gibt. Die bayerische Landesregierung hat ein solches Täuschungsmanöver, welches einem Kniefall vor den Gegnern einer Pflegekammer gleichkommt, eigentlich nicht nötig.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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