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22.03.2018 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

Personaluntergrenzen im Krankenhaus ernst nehmen

Franz Wagner: „Die geplanten Personaluntergrenzen sind zum Schutz der Patienten da und dürfen nicht ausgehöhlt werden“

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) zeigt sich irritiert über bekannt gewordene Vorstellungen zu Personaluntergrenzen im Krankenhaus der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Hierzu Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass in den Krankenhäusern Personaluntergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden. Dies sollte schnellstmöglich in ein Gesetz gegossen werden, damit Unklarheiten zum weiteren Vorgehen beseitigt werden.

Ohne eine ausreichende Anzahl qualifizierten Pflegepersonals ist eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung nicht möglich. Die geplanten Personaluntergrenzen sind zum Schutz und zur Sicherheit der Patienten da und dürfen nicht ausgehöhlt werden. Denn eine schlechte Personalausstattung verursacht gravierende Schäden für die Patienten. Auch Personalmangel kann niemals eine Rechtfertigung für eine gefährliche Versorgung sein.

Der Deutsche Pflegerat weist weiter darauf hin, dass eine Personalausstattung von 1 Pflegefachperson zu 10 Patienten im Krankenhaus als Mindestbesetzung angesichts der zu bewältigenden Aufgaben unzureichend ist. Der Deutsche Pflegerat lehnt darüber hinaus eine Fachkraftquote (ein Drittel an Hilfskräften) ab.

Über eine angemessene Überprüfung der Einhaltung der Personaluntergrenzen kann diskutiert werden. Jedoch ist der vorliegende Vorschlag der DKG und des GKV-Spitzenverbandes völlig unzureichend sowie geradezu ein Freifahrtschein, die Personaluntergrenzen nicht einzuhalten und wird seitens des Deutschen Pflegerats nicht akzeptiert. Die Anzahl der zu versorgenden Patienten muss der vorhandenen Personalausstattung entsprechen.

Neben Personaluntergrenzen fordert der Deutsche Pflegerat ein Personalbemessungsverfahren, das sich an den Patientenbedarfen orientieren muss. Ein wichtiger erster Schritt ist darüber hinaus, dass alle der Pflege zuzuordnenden Erlöse verpflichtend für Pflegefachpersonal verwendet werden müssen und ein Nachweis darüber erfolgt.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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