Perspektivisch muss die soziale Pflegeversicherung jedoch breiter aufgestellt werden – auch mit einem Steuerzuschuss
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Der Beitrag soll zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte steigen. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Anhebung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Das ist sinnvoll und wichtig und es hat eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, da die Mittel aus der Beitragserhöhung als gut verwendet angesehen werden.
Perspektivisch muss die soziale Pflegeversicherung jedoch breiter aufgestellt werden, um den wachsenden Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen in der Quantität als auch in der Qualität decken zu können. Das darf jedoch nicht weiter vorwiegend zu Lasten der Finanzen der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gehen. Dazu wird ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss nötig sein.“
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats