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21.06.2019 Pressemitteilung

Digitales Versorgungs-Gesetz löscht die Sünden der Vergangenheit

Deutscher Pflegerat begrüßt die umfassende Einbindung der Pflegefachpersonen und Hebammen

„Der Referentenentwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen führt zu einer besseren Kommunikation der Gesundheitsberufe untereinander“, ist der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner, mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf zuversichtlich.

Wagner weiter: „Die gravierenden Lücken und Sünden des E-Health-Gesetzes werden damit geschlossen. Die vom Deutschen Pflegerat nachdrücklich geforderten umfangreichen Zugriffsrechte auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen im Rahmen der digitalen Kommunikation, insbesondere für die Pflegefachpersonen und Hebammen, finden sich nun im Referentenentwurf wieder. Ein solcher Zugriff ist im Hinblick auf eigenverantwortliches Handeln der professionell Pflegenden unverzichtbar und stärkt deren Stellung im Gesundheitswesen.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Digitalen Versorgungs-Gesetz die enorme Chance für eine höhere Versorgungskontinuität und -qualität erkannt, die in einer besseren und schnelleren Kommunikation zwischen den Berufsgruppen des Gesundheitswesens liegt. Die Schnittstellen zwischen den Versorgungssektoren können dadurch harmonisiert werden. Ein effektiverer und weniger bürokratischer Informationsfluss kann zu einer Verbesserung vor allem der pflegerischen Versorgung führen.

Um nützliche und unterstützende Anwendungen für die Pflege und Hebammen zu entwickeln, ist es entscheidend, die Profession Pflege und das Hebammenwesen einzubeziehen. Diese können eine Brücke schlagen zwischen der professionellen Pflegepraxis
und digitalen Informationen und Anwendungen in der Pflege. Hier muss auf dem Weg zum Gesetzentwurf mit Blick auf die professionell Pflegenden nachgebessert werden.

Angesichts der neuen Aufgaben der Gematik müssen die entscheidenden Kompetenzen bereitgestellt werden. Dazu gehören auch die der professionell Pflegenden. Auch hier muss der Gesetzentwurf Anpassungen und Ergänzungen enthalten.

Nachbesserungsbedarf besteht zudem bei den Inhalten der elektronischen Patientenakte. Ergänzt werden müssen diese um Dokumente und Daten der pflegerischen Versorgung. Diese fehlen bislang.

Einbindungsbedarf besteht bei den Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Sie benötigen für ihre qualitätsorientierte Arbeit den direkten Zugriff auf den Medikationsplan. Der Referentenentwurf sieht aktuell keine Einbindung dieser in die Telematikinfrastruktur vor.

Nicht nachvollziehbar ist, dass die professionell Pflegenden und das Hebammenwesen als größte Berufsgruppen und als wesentliche Akteure im Gesundheitswesen nicht in der Gesellschaft für Telematik vertreten sein sollen. Hier muss der Gesetzgeber zwingend ergänzen. Aufzunehmen in die Gesellschaft und deren Beirat sind der Deutsche Pflegerat und die Pflegekammerkonferenz.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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