Diesen Artikel teilen:

14.10.2019 Bildung Pressemitteilung

Die generalistische Grundausbildung qualifiziert grundsätzlich für alle Bereiche pflegerischer Arbeit

DPR widerspricht Falschmeldungen zum Pflegeberufegesetz

In den letzten Wochen gibt es immer wieder Vorstöße einzelner Verbände und Träger, die die Kompetenzen künftiger Pflegefachfrauen und -männer in Frage stellen. So „begrüßte“ die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder die angebliche „Klarstellung“, dass in Zukunft ausschließlich der Abschluss der Kinderkrankenpflege nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) zur Anrechnung der erforderlichen Qualifikationen in den Perinatalzentren der Stufe 1 und 2 gelten würde. Darüber wird hergeleitet, dass Ausbildungsangebote mit dem Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in“ unbedingt zu erhalten seien.

„Eine solche einseitige Auslegung des Pflegeberufegesetzes ist schlichtweg falsch“, stellte heute in Berlin Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), klar. „Die generalistische Grundausbildung qualifiziert grundsätzlich für alle Bereiche pflegerischer Arbeit.“

In der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die aktuell geplante, unveränderte Fortführung der Festlegung auf den Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in“ als kurzfristige Übergangslösung festgelegt, da bereits ab 2020 im Rahmen von Anerkennungen im Ausland erworbener Berufsabschlüsse die Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ erteilt werden können.

Vogler weiter: „Der Deutsche Pflegerat lehnt bei der QFR-Richtlinie eine dauerhafte Einengung der Zulassung auf ausschließliche Abschlüsse mit der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ ab. Alles andere steht im Widerspruch zum Gedanken und den Zielen einer generalistischen Pflegeausbildung.

Um eine attraktive Pflegeausbildung in Deutschland zu etablieren, benötigen wir endlich das Bewusstsein bei allen Verantwortlichen, Trägern und Verbänden, dass


  • eine Grundausbildung Kernkompetenzen für alle Versorgungsgebiete vermittelt

  • fachliche Vertiefungen im Rahmen von (Zusatz-)Qualifizierungen und Traineeprogrammen zu erfolgen haben

  • fachlich engführende, international nicht anerkannte Abschlüsse abzulehnen sind.


Der Deutsche Pflegerat wird kurzfristig Vorschläge vorlegen, wie die neuen Berufsabschlüsse in den Richtlinien des G-BA adäquat abgebildet werden können. Mögliche Interpretationsmöglichkeiten mit Bezug zum Pflegeberufegesetz müssen in Zukunft von vorneherein vermieden werden“, betonte Vogler abschließend.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung