Diesen Artikel teilen:

06.12.2019 Bildung Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Länder setzen glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal in der Langzeitpflege

Neues Personalbemessungsverfahren wird die Kompetenzen der Pflegefachpersonen stärken

Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Positionierung der Länder bei deren 96. Arbeitsund Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Einführung und Umsetzung eines Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Länder dringen darauf, dass die Einführung des Personalbemessungsverfahrens in stationären Pflegeeinrichtungen zügig umgesetzt wird. Das ist ein glaubwürdiges Signal zur dringend benötigten Entlastung der Profession Pflege und zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.

Benötigt wird, wie bereits in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart, eine Roadmap, mit deren Hilfe die notwendigen Umsetzungsschritte deutlich sichtbar und mit einem Zeitplan versehen festgelegt werden. Von absoluter Priorität ist dabei, dass die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens sofort startet.“

Franz Wagner: „Wir erwarten durch das neue Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege einen deutlichen Stellenaufbau und dadurch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit vor Ort. Die Pflegefachpersonen müssen entlastet und ihre Fachlichkeit gestärkt werden. Auf der Basis einer bedarfsorientierten Personalausstattung könnten sie künftig, gezielter als dies heute der Fall ist, ihre in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten in der Praxis umsetzen.

Das notwendige Mehr an Personal wird am Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, dass von der Politik durch die Roadmap ein sofortiges, glaubwürdiges Signal für mehr Pflegepersonal und damit für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe ausgeht.

Die Umsetzung der Ergebnisse des Personalbemessungsverfahrens wird erwartungsgemäß zu erheblichen Mehrkosten in der stationären Langzeitpflege führen. Begleitet werden muss die Umsetzung daher durch eine Finanzreform der Pflegeversicherung, vor allem zur Vermeidung einer finanziellen Mehrbelastung der Betroffenen.“

Hintergrund:
Bis zum 30. Juni 2020 soll ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen Verfahren und quantitativen Maßstäben entwickelt und erprobt werden. Die Arbeiten hierzu sind seit September 2019 abgeschlossen.

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung