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22.11.2021 Pressemitteilung

Richtigstellung. DPR widerspricht Medienveröffentlichungen

Gesetzgeber muss klar formulieren, welche Konsequenzen eine Impfpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen hat

Zu heutigen Medienveröffentlichungen, dass sich der Deutsche Pflegerat für die Kündigung von ungeimpften Mitarbeitern in Heimen ausspreche, wird klargestellt, dass diese Aussage falsch ist.

Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, korrekt den Bezug zum Gesetzgeber deutlich gemacht, was so auch vom RND publiziert wurde: „Wenn der Gesetzgeber fordert, dass nur Geimpfte und Genesene in Pflegeheimen arbeiten dürfen, haben die Einrichtungen gar keine andere Wahl, als sich von diesen Mitarbeitenden zu trennen.“

Hierzu der Deutsche Pflegerat:

Wenn eine Impfpflicht für die Profession Pflege politisch suggeriert, unterschiedlichst diskutiert und gefordert wird, dann müssen auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen klar und rechtssicher formuliert werden. Dann muss sich der Gesetzgeber auch über die Konsequenzen einer solchen Impfpflicht durch die Hintertür voll und ganz bewusst sein, diese benennen und formulieren. Eine solche Impfpflicht kann zur Folge haben, dass Einrichtungen gar keine andere Wahl hätten, als sich von ungeimpften Mitarbeitern trennen zu müssen, was einem Berufsverbot gleichkäme. Dies basiert jedoch keineswegs auf Forderungen des Deutschen Pflegerats.

Dieser wesentliche Bezug zum Gesetzgeber fehlt aus Sicht des Deutschen Pflegerats in weiteren Berichterstattungen zum Thema.

Die von der Politik so unterschiedlich diskutierte und suggerierte Impfpflicht und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen sind Ursache für die unterschiedliche Bewertung. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, bedauert ausdrücklich, die offensichtlich unterschiedliche Bewertung ihrer Aussage.

Vielmehr wird deutlich, wie sensibel die Öffentlichkeit und Journalisten mit diesem Thema umgehen müssen. Die aktuelle Diskussion ist angesichts des komplexen Themas verkürzt und kann nicht in wenigen Sätzen gefasst werden.

Der Deutsche Pflegerat stellt klar und bleibt bei seiner bisherigen Position: Das Impfen gegen das Corona-Virus muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden und kann nicht auf eine Berufsgruppe, die der Profession Pflege, allein betrachtet werden.

Wir sagen daher „Nein“ zu berufsbezogenen Impfungen, die sich auf die Profession Pflege beschränken, aber „Ja“ zu verstärkten Impfungen, die sich auf Einrichtungen beziehen, in denen besonders vulnerable Menschen unserer Hilfe und Pflege bedürfen.

Bereits in seiner Pressemitteilung vom 11. November 2021 fordert der Deutsche Pflegerat „eine klare, einheitliche Gesetzgebung“ zur Impfpflicht. Weiter heißt es: „Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier mit den geforderten eindeutigen Regelungen klare Verhältnisse zu schaffen. Die dabei diskutierten Sorgen um negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme müssen dabei mit einbezogen werden“.

Der Deutsche Pflegerat fordert unter Berücksichtigung der dramatischen Infektionszahlen und der daraus hervorgehenden Gefährdung der gesamten Bevölkerung dazu auf, sich impfen zu lassen. Niederschwellige Impfangebote, u.a. durch Pflegefachpersonen, und Aufklärung zum Thema Impfen müssen massiv verstärkt werden.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Deutschen Pflegerats vom 11. November 2021
Vogler: „Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“. Deutscher Pflegerat unterstützt Empfehlung des Deutschen Ethikrates und fordert eindeutige Kriterien

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

 

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