DPR Presseinformation
BERLIN, 23. Januar 2008
Der Deutsche Pflegerat (DPR) e.V. sieht die von der Bundesregierung geplanten Pflegestützpunkte in Trägerschaft der Kassen als problematisch an, da es hier unvermeidbar zu einer Vermischung von Beratung und Leistungsentscheidung kommen kann. Bei den Anhörungen zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz forderte diese Woche Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates (DPR) und DBfK-Bundesgeschäftsführer, unabhängige Pflegeberater, die allein im Interesse und mit der Perspektive der Betroffenen agieren dürfen. „Die Versicherten und ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Situation und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und weder durch Kostenaspekte noch durch Werbung für einen bestimmten Anbieter geschmälert werden,“ so Wagner. Die Forderung nach einer unabhängigen Beratung wurde von zahlreichen anderen Sachverständigen unterstützt, die wie Wagner einen erheblichen Nachbesserungsbedarf zum Gesetzesentwurf sehen.
Verfassungsrechtler sehen in den geplanten Aufgaben der Stützpunkte eine unzulässige Vermischung von Zuständigkeiten verschiedener Sozialversicherungsträger und der Kommunen. Befürchtet wird auch, dass die geplanten Stützpunkte bestehende Strukturen in der Beratung, wie z.B. Beratungsstellen der Wohlfahrt oder kommunale Einrichtungen, verdrängen. Aber auch die von der Union favorisierten Beratungsgutscheine fanden kaum Unterstützung.
Am heutigen Mittwoch geht es bei den Anhörungen u.a. um eine Neuregelung berufsrechtlicher Fragen. Die Bundesregierung will Angehörigen der Pflegeberufe die Möglichkeit geben, Pflegehilfsmittel und Verbandsmittel zu verordnen und über die Ausgestaltung der Häuslichen Krankenpflege (nach SGB V) selbst zu entscheiden. Darüber hinaus soll es Modellprojekte geben, in denen die Pflegeberufe – anders als bisher – in beschränktem Umfang die Heilkunde ausüben dürfen. Man erhofft sich davon eine bessere Versorgung etwa bei chronischen Krankheiten (Diabetes, chronische Wunden) oder in ländlichen Gebieten, wo Hausärzte fehlen, aber auch im Krankenhaus durch die Umverteilung von Aufgaben.
Dieses Vorgehen hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfohlen. Er stellt sich damit gegen Befürchtungen der organisierten Ärzteschaft, die mehr auf Delegation ärztlicher Aufgaben an die Pflegeberufe setzt. Der DPR befürwortet die Modellregel als Chance, neue Versorgungsformen zu erproben und bestehender und drohender Unterversorgung gerade bei vulnerablen Gruppen durch einen besseren Zugang zu begegnen. „Die Delegierung dieser Aufgaben ist rechtlich geklärt und heute eine Frage der Organisation und des Managements von Einrichtungen,“ sagte Präsidentin Marie-Luise Müller. Es gebe aber eine Reihe von Versorgungsfragen, wo das Prinzip der Delegation eine effektive und effiziente Pflege erschwert, so Müller weiter. Hier solle mit den geplanten Modellen geklärt werden, ob und wie durch eine Erweiterung der Aufgaben der Pflegenden die Versorgung verbessert werden könne. International sei es verbreitete und erfolgreiche Praxis, dass Pflegefachkräfte auch heilkundlich tätig sein dürfen. Es könne nicht sein, dass das Grundprinzip des Arztvorbehalts höher bewertet werde, als die Versorgungsqualität und –sicherheit der Menschen in Deutschland