Der DPR dankt den Expertinnen und Experten, Fr. Prof. Bartholomyczik sowie dem DNQP für das hervorragende vorliegende Ergebnis. Das sehr gute Niveau von Pflegerischen Expertenstandards aber auch der weit entwickelte Diskurs innerhalb und in Verbindung mit den korrespondierenden Berufgruppen sowie den Verbraucherverbänden konnte in der Konsensuskonferenz erneut unter Beweis gestellt werden.
Die Frage, die vor allem nach dem Vortrag von Hr. Moldenhauer (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) „ Die Zukunft der Expertenstandards aus Sicht der Vertragsparteien“ bei allen entstanden ist und die in allen Pausen und Nebengesprächen Gegenstand war, nämlich, was aus dem DNQP und dessen 16jährigen Erfolgsstory werden wird, muss seitens des DPR unbedingt kommentiert werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in den vergangenen Jahren alle sieben Expertenstandards finanziell gefördert und sich von der Bedeutung für die Bevölkerung überzeugen können. Folgerichtig sind die Vorgaben zur Entwicklung, Konsentierung, Implementierung und Aktualisierung von Expertenstandards in das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung im § 113a eingeflossen. Das Muster des Vorgehens des DNQP wurde explizit als verbindlich vorgegeben. Neu ist, dass die Vertragsparteien* künftig die Verbindlichkeit der Standards zu beschließen haben. Trotz gesetzlicher Vorgaben haben sie allerdings bisher bei der Vertragsgestaltung den Deutschen Pflegerat nicht beteiligt.
Der DPR hat fristgerecht einen von allen seinen Mitgliedsverbänden am 12.09.2008 einstimmig verabschiedeten Vorschlag zur Verfahrensordnung gemacht, so dass mit dem Vorschlag der Vertragsparteien dem Ministerium zwei (abweichende) Entwürfe vorliegen.
Der DPR hat außerdem die beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen verantwortliche Ressortleiterin Fr. Dr. Kücking angeschrieben und Gesprächsbereitschaft signalisiert und einen möglichst gemeinsamen Verfahrensvorschlag eingefordert. Dies wurde bisher ignoriert. Das sei der hohen Arbeitsdichte geschuldet, hat Hr. Moldenhauer anlässlich der Konsensuskonferenz berichtet.
Der DPR erwartet, dass das BMG die Moderation zu einer einvernehmlichen Verfahrensordnung übernimmt. Der DPR wird sich zu den rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen die einschließen wird, inwieweit die Vertragspartner ohne Einbezug der Bundesweiten Vertretung der Pflegeverbände, nämlich dem DPR, tätig werden darf. Der DPR ist selbstverständlich zu jederzeit zum Dialog bereit.
*Vertragsparteien sind :
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen
GKV Spitzenverband Bundhen.