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Fachkommissionen

Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)

 

 

Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0)

Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) der Bundesregierung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs im Krankenhaus als Interimslösung entwickelt und im Januar 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eingeführt wurde die PPR 2.0 bisher nicht.

Laut Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP sollen die Arbeitsbedingungen schnell und spürbar verbessert und dazu die verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0) als Übergangsinstrument eingeführt werden

Die Fachkommission PBMI begleitet diesen Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher und pflegefachlicher Expertise.

Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus (PePiK)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (2021) wurde in § 137k SGB V geregelt, dass eine einheitliche und dauerhafte Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus (PePiK) entwickelt und erprobt werden soll. Der Auftrag dazu wurde der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erteilt.

Im weiteren Entwicklungsprozess wird die pflegerische Expertise einbezogen werden müssen. Dabei wird sich die Fachkommission PBMI einbringen.

Die Mitglieder der Fachkommission Pflegepersonalbedarfsinstrument sind:

Irene Maier, Leitung aus dem Präsidium – Sandra Mehmecke, M.A., Wissenschaftliche Leitung

  • Franziska Berghoff
  • Ingo Böing, MSc
  • Dr. Madlen Fiebig
  • Johanna Gossens, MScN
  • Carsten Hermes, Msc
  • Dr. Dirk Hunstein
  • Jessica Kappes
  • Dr. Nicole Lutterbüse
  • Alexandra Müller-Helm
  • Birgit Pätzmann-Sietas
  • Roland Poljak

Expertenbeirat zur Begleitung der Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischen Arbeitens in der Langzeitpflege

Bei steigenden fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen an die pflegerische Leistungserbringung in der Langzeitpflege hat sich die Personalsituation und damit die Pflege- und Versorgungssituation in den letzten Jahren stetig verschlechtert, u. a. durch unzureichende Stellenausstattungen, Qualifikationsmix und eine zum Teil völlig unzureichende Vergütung der Pflegefachpersonen.

Die Stellenschlüssel, die weder fachlichen noch wissenschaftlich begründeten Kriterien folgen, sind lediglich Bestandteil der Landesrahmenverträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Sie unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern z.T. deutlich. Die vielerorts unzureichende Vergütung der Pflegefachpersonen war vor allem das Ergebnis der Vergütungsverhandlungen, in denen das Einhalten der gedeckelten Pflegesätze im Fokus der Kostenträger lag. Nachdem Tarifverträge inzwischen durch die Kostenträger anzuerkennen sind, gehen dadurch bedingte Pflegekostensteigerungen allein zu Lasten der Pflegebedürftigen – eine nicht zu tolerierende Folge.

Aus Sicht des Deutschen Pflegerates ist zur Sicherstellung der quantitativ erforderlichen und qualitativ guten Langzeitpflege hier dringend Abhilfe zu schaffen. Die errichtete Fachkommission Langzeitpflege unterstützt als Expertengremium den DPR in der Mitwirkung an den dazu politisch erforderlichen Schritten.

Erster Schwerpunkt ist die bundesweite Einführung des entwickelten und erprobten wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM), die Mitte 2020 beginnen soll.

Ergänzend dazu ist das Hinwirken auf eine angemessene Vergütung der Pflegefachpersonen, ohne dass Vergütungssteigerungen zu Lasten der Leistungsempfänger gehen. Die Fachkommission Langzeitpflege unterstützt den DPR, auf die deshalb erforderlichen Änderungen der Sozialgesetzbücher (V und XI) hinzuwirken und aktiv daran mitzuwirken.

Die Mitglieder der Fachkommission Langzeitpflege verfügen über langjährige Praxiserfahrungen. Sie sind im beruflichen Umfeld sowie im DPR und seinen Mitgliedsverbänden gut vernetzt.

AG Hauswirtschaft der Fachkommission Langzeitpflege

Im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) soll mit Blick auf die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf eine genaue Differenzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen und Hauswirtschaftsfachkräften vorgenommen werden. Ziel dabei ist, Möglichkeiten zu erarbeiten, wie hauswirtschaftliche Fachkräfte zukünftig stärker in die Versorgung von zu Pflegenden involviert und dadurch Pflegende entlastet werden können.

In Vorbereitung auf einen dazu vorgesehenen Workshop zusammen mit den Sozialpartnern im Bundesministerium für Gesundheit haben der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) einen ersten Überblick zu Leistungen der Pflege und Hauswirtschaft als Diskussionsgrundlage erstellt. Die Ergebnisse finden Sie hier zum Download: Positionspapier, Broschüre und Poster.

Die Mitglieder der AG Hauswirtschaft sind Monika Böttjer, Martina Feulner und Peter Hammer vom DHWiR sowie Annemarie Fajardo vom DPR.

Die Mitglieder der Fachkommission Langzeitpflege sind:

  • Annemarie Fajardo, Vizepräsidentin, Deutscher Pflegerat
  • Ulrike Döring, Präsidiumsmitglied, Deutscher Pflegerat
  • Klaus Harsing, Stv. Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland
  • Martina Röder, Vorsitzende des Deutschen Pflegeverbandes

Die Fachkommission Digitalisierung des Deutschen Pflegerats

Zielsetzung des Expertengremiums

Die Informationstechnologie und die digitale Transformation sind heute im pflegerischen Alltag allgegenwärtig. Dabei spielt die Vernetzung der Gesundheitsfachberufe und ihrer Institutionen eine zentrale Rolle. Die Umsetzung der Vernetzung in der alltäglichen Versorgungspraxisstellt Pflegende vor große Herausforderungen, denn viele Aspekte müssen dabei bedacht und einbezogen werden: die Finanzierung, die notwendige Interoperabilität bis hin zur Anpassung von Curricula in Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Pflegende, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige können von der Informationstechnologie profitieren, wenn sie sich an den Arbeitsprozessen orientiert. Entsprechend müssen sich die professionelle Pflege und ihre Vertreter/innen einbringen, um den Akteuren des Gesundheitswesens und der Politik den notwendigen pflegefachlichen Hintergrund zu liefern, damit eine sinnvolle Strategie entwickelt und umgesetzt werden kann. Dazu berät das Expertengremium den DPR. Die inhaltliche Arbeit findet im Rahmen von Präsenzsitzungen und Telefonkonferenzen statt.

Schwerpunktthemen

Gemeinsam mit den relevanten Akteuren Entwicklung einer digitalen Agenda, um Pflegeeinrichtungen und weitere Dienste in die Telematikinfrastruktur einzubinden. Zur Umsetzung dieser Strategie empfiehlt der DPR die Einrichtung eines Kompetenzzentrums digitale Pflege, das die Prozesse federführend realisiert, die unterschiedlichen Akteure einbezieht und sich für die Umsetzung einsetzt.

Das Positionspapier des Expertengremiums finden Sie zum Download hier.

Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege

Um die Digitalisierung in der Pflege deutschlandweit voranzubringen, hat sich der DPR 2020 mit fünf Verbänden (2021: sechs Verbänden) aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist ein nationaler Strategieplan zur Digitalisierung in der Pflege.

Das Positionspapier des Bündnisses finden Sie zum Download hier.

Die Mitglieder der Fachkommission Digitalisierung sind:

 

Vorsitzende des Expertengremiums Digitalisierung ist Irene Maier, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats

  • Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender Bundesverband Pflegemanagement
  • Uwe Borchers, Geschäftsführer Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL
  • Rupert Brenninger, 1. Vorsitzender Katholischer Pflegeverband
  • Bernhard Calmer, Head of Business Development Cerner Health Service
  • Prof. Dr. Ursula Hübner, HS Osnabrück, Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen
  • Thomas Meißner, Vorstand AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflege-einrichtungen
  • Prof. Dr. Björn Sellemann, FH Münster, Fachbereich Gesundheit, Nutzerorientierte Gesundheits-Telematik, Leiter GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege
  • Peter Tackenberg, stellv. Geschäftsführer Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe

Expert*innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie

Der Deutsche Pflegerat hat im März 2022 den Expert*innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Da die pflegewissenschaftliche Expertise in der seit über zwei Jahren andauernden Corona-Pandemie bisher nicht in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene eingebunden wurde, sollen Stellungnahmen, Handlungs- und Policy-Empfehlungen von Pflegewissenschafter*innen entwickelt werden.

Ziel des Expert*innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie ist es, eine bessere gesundheitliche Versorgung zu sichern und Qualität einzufordern. Dazu soll das Wissen genutzt, das bereits im Rahmen der Pandemie in der Pflege geschaffen wurde, gebündelt und sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, Forschungsschwerpunkte zu identifizieren und Schritte einzufordern, die es ermöglichen, die bestehenden Forschungslücken baldmöglichst zu schließen. Dies ist insbesondere wichtig, um pflegebedürftige, kranke und vulnerable Personen pflegefachlich sachgerecht versorgen und schützen zu können.

Der Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat Handlungsempfehlungen zur „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ erstellt.

Zum Download finden Sie sowohl eine Lang- als auch eine Kurzfassung.

Der Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung erarbeitet, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen.

Die Empfehlungen finden Sie hier zum Download.

Die Mitglieder des Expert*innenrats sind:

  • Prof. Dr. Nicola Bauer (hsg Bochum)
  • Prof. Dr. Katrin Balzer (Universität zu Lübeck)
  • Prof. Dr. Christa Büker (FH Bielefeld)
  • Ph.D Martin Dichter (Universität zu Köln)
  • Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Hochschule Esslingen)
  • Prof. Dr. Thomas Fischer (Evangelische Hochschule Dresden); Leitung des Gremiums
  • Prof. Dr. Uta Gaidys (HAW Hamburg)
  • Prof. Dr. Margareta Halek (Universität Witten/Herdecke)
  • Prof. Dr. Daniela Holle (hsg Bochum)
  • Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt University of Applied Sciences)
  • Prof. Dr. Annett Horn (Fachhochschule Münster)
  • Andreas Kocks MScN, BScN (Universitätsklinikum Bonn)
  • Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hochschule Hannover)
  • Dr. Tobias Mai (Universitätsklinikum Frankfurt)
  • Prof. Dr. Melanie Messer (Universität Trier)
  • Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universitätsklinikum Halle/Saale)
  • Prof. Dr. Günter Meyer (Ostfalia Hochschule)
  • Dr. Peter Nydahl (Universitätsklinikum Schleswig Holstein)
  • Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Universität Greifswald)