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03.03.2017 Bildung Pressemitteilung

Das Pflegeberufereform­gesetz ist für die professionell Pflegenden das wichtigste Gesetz der Legislaturperiode

Deutscher Pflegerat fordert eine kluge Entscheidung des Koalitionsausschusses

In der nächsten Woche trifft sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung. Eines der Themen soll der weitere Umgang mit dem Pflegeberufereformgesetz sein. Das Gesetz wird seit rund einem Jahr im Deutschen Bundestag von einigen Abgeordneten der CDU/CSU blockiert.

Hierzu äußerte sich heute der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Andreas Westerfellhaus, in Berlin:

„Die professionelle Pflege in Deutschland benötigt eine positive Entscheidung zum Pflegeberufereformgesetz, sonst fällt sie in ihrer qualitativen Entwicklung unweigerlich zurück.

Ohne das Pflegeberufereformgesetz fehlt den enormen Anstrengungen der Bundesregierung zur Pflegepolitik in dieser Legislaturperiode der entscheidende Baustein, der alles zusammenhält. Die größte Reform der Pflegeversicherung würde damit als die Unvollendete in die Geschichtsbücher einziehen.

Das Pflegeberufereformgesetz ist seit über zehn Jahren ausdiskutiert, ist in zahlreichen Modellvorhaben erprobt und gilt als einer der wesentlichsten Hebel, um die professionelle Pflege in Deutschland zukunftssicher zu machen und die Pflegequalität zu sichern. Das Gesetz ist einer der wichtigsten Schlüssel zur Abmilderung des Fachkräftemangels in der Pflege.

Sollten wir jetzt diesen Schlüssel nicht nutzen, dann bleibt die Tür für die dringend gebotene Verbesserung der Ausbildung sowie der Arbeitsbedingungen für lange Zeit zu. Das für die professionell Pflegenden wichtigste Gesetz der Legislaturperiode wäre damit gescheitert.

In der Folge würde sich der Fachkraftmangel, dessen Spitze des Eisbergs wir im Moment nur sehen, weiter verschärfen. Wir müssen jetzt mit dem Pflegeberufereformgesetz gegensteuern. Sonst kann bereits 2030 nicht mehr sichergestellt werden, dass qualitativ hochwertige Pflegeleistungen überall in Deutschland geleistet werden können.

Wir benötigen bestmöglich ausgebildete Pflegefachpersonen, die wissenschaftlich auf dem neuesten Stand stehen und deren Fachkenntnisse sich nicht an Altersgruppen oder Versorgungssettings festmachen. Das kann das Pflegeberufereformgesetz sicherstellen. Profitieren wird davon vor allem die Altenpflege.

Der Deutsche Pflegerat appelliert an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einschließlich der Opposition, das Pflegeberufereformgesetz schnell und ohne faule Kompromisse in den Ausschüssen abschließend zu behandeln und unverzüglich im Deutschen Bundestag zu beschließen. Sie alle stehen in der Verantwortung, wenn es um die heutigen und künftigen Fachkräfte in der Pflege und die Gewährleistung einer hohen Patientensicherheit geht.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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