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22.06.2017 Bildung Pressemitteilung

Die generalistische Pflegeausbildung kommt scheibchenweise

Das in dieser Legislaturperiode wichtigste Gesetz für die professionell Pflegenden bleibt hinter den Erwartungen zurück

Am heutigen Tag (22. Juni 2017) hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) mehrheitlich beschlossen. Hierzu sagte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), in Berlin:

„Der Deutsche Pflegerat hätte sich wesentlich mutigere Schritte gewünscht. Dennoch ist der erste Schritt zu einer generalistischen Pflegeausbildung gemacht, auch wenn es mit der Altenpflege einen Verlierer des jetzigen Beschlusses geben wird. Die neue, moderne Pflegeausbildung kommt zumindest scheibchenweise.

Unsere Begeisterung hält sich dennoch in Grenzen. Zum einen startet das Gesetz erst im Jahr 2020. Dadurch wurde ein weiteres wichtiges Jahr verloren. Zudem soll sich der Deutsche Bundestag in der neuen Legislaturperiode mit den Ausbildungsinhalten des Gesetzes beschäftigen. Die Festlegung dieser Inhalte ist jedoch eigentlich Sache der beteiligten Berufsexperten und nicht die des Parlaments.

Wir hätten jetzt Klarheit gebraucht und nicht erst im Laufe der nächsten Legislaturperiode, womöglich unter weiteren Diskussionen und einem von vorne beginnenden Streit. Ungewiss ist zudem, wie eine neue Bundesregierung mit dem Pflegeberufereformgesetz umgeht.

Unter maßgeblicher Beteiligung des DPR und unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus Bildung und Wissenschaft müssen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die Curricula und die Rahmenlehrpläne erarbeitet werden. Dies muss direkt zu Beginn des Jahres 2018 erfolgen. Wir brauchen hier schnell Sicherheit. Die weitere Verunsicherung von Schulen, Trägern sowie potenziellen Schülerinnen und Schülern, die eine Ausbildung anstreben, muss dringend beendet werden.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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