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28.01.2021 Bildung Pressemitteilung

Auszubildende in der Pflege sind keine Testobjekte

Deutscher Pflegerat weist Vorschläge von Giffey und Spahn entschieden zurück

„Pflegeeinrichtungen brauchen keine Verzweiflungstaten, sondern ernst gemeinte, umsetzbare Vorschläge, um die Aufgaben vor Ort bewältigen zu können“, mahnt Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).

Vogler geht dabei auf einen gemeinsamen Vorschlag der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein. Diese schlagen in einem Brief an die Partner der Ausbildungsoffensive Pflege vor, Auszubildende in der Pflege verstärkt zur Testung in Pflegeeinrichtungen einzusetzen.

„Dieser Vorschlag ist kontraproduktiv und unverantwortlich. Der Deutsche Pflegerat lehnt diesen Vorschlag entschieden ab“, sagt Vogler weiter. „Die professionell Pflegenden benötigen tatsächliche Hilfestellungen und Entlastungen und nicht den Aufbau eines unterschwelligen moralischen Drucks.

Seit einem Jahr wird in Theorie und Praxis im Corona-Modus ausgebildet. Bereits jetzt büßt die Ausbildung unter diesen erschwerten Bedingungen an Qualität ein.

Auszubildende dürfen im Pflegealltag nicht wie bereits ausgebildetes Personal eingesetzt werden, nur um in der Notlage einigermaßen zurechtzukommen.

Mit Flexibilität und Einsatzbereitschaft allein, wie im Schreiben genannt, kann die Pandemie nicht bewältigt werden. Insbesondere die Maßnahmen der Hygiene und die der Testungen erfordern Fachwissen und sind nicht verantwortlich auf Auszubildende zu übertragen. Das ist nicht das Verständnis davon, wie Ausbildung sachgerecht funktionieren muss.

Auch der Vorschlag von Giffey und Spahn, schulische Ausbildungsabschnitte zu verschieben und die Reihenfolge der praktischen Ausbildungsabschnitte abzuändern, lässt jegliches Verständnis für die Komplexität einer solchen Umplanung und die Lage in der Ausbildungsrealität vermissen.

Auszubildende schultern bereits heute schon einen viel zu großen Teil der Verantwortung der pflegerischen Versorgung. Jetzt durch eine Vorgabe durch zwei Ministerien in Form eines Schreibens noch weitere Abstriche bei der Ausbildung „vorzuschlagen“, kann der Deutsche Pflegerat nicht nachvollziehen. Der paradoxe Hinweis auf den Krisenmodus und die dies absichernde Pandemiegesetzgebung ist keine rechtfertigende Argumentation für ein solches Vorgehen.

Die Auszubildenden können im Rahmen der angespannten Personallage in den Einrichtungen jedoch durchaus verstärkt betreuend und unterstützend tätig sein. Hier ist das Aufgabenfeld zu sehen, anstatt sie vor die Tür der Einrichtung zu stellen, um dort Testungen vorzunehmen.“

 

Ansprechpartnerin:

Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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