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27.04.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Geplante Pflegebonuszahlung ist zu gering und unverständlich

Deutscher Pflegerat fordert Änderungen am Pflegebonusgesetz

Zum Corona-Bonus für Pflegekräfte anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am heutigen Mittwoch (27.04.2022) hält Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fest:

„Der geplante Pflegebonus ist in seiner Höhe viel zu gering und in der Verteilung auf die Profession Pflege im höchsten Maße unverständlich sowie ungerecht. Viele der Profession Pflege wird er vor allem im Krankenhausbereich nicht erreichen. Sie gehen leer aus. Der Bonus wird insgesamt zu einem enormen Unmut der Profession führen.

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Pflegerat die Absicht einer über die Bonuszahlung zum Ausdruck gebrachten Wertschätzung der Bundesregierung für den enormen Einsatz der Pflegenden in den Krankenhäusern, in der ambulanten Pflege und den stationären Pflegeeinrichtungen während der Pandemie.

Es muss jedoch nachgebessert werden. Die von Beginn an festgelegte 1 Milliarde Euro als Gesamthöhe der zur Verfügung gestellten Mittel für den Bonus ist angesichts der enormen Belastungen der Profession Pflege während der Pandemie und der Zahl der in der Pflege- und Gesundheitsbranche arbeitenden Pflegenden viel zu gering.

Wir gehen davon aus, dass der Bonus steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Pflegenden eines Krankenhauses von einer Bonuszahlung ausgeschlossen werden, wenn das Krankenhaus, in dem sie arbeiten, im Lauf des Jahres 2021 nicht mehr als 10 Corona-Patient*innen mehr als 48 Stunden beatmet hat. Eine solche Abgrenzung und Diskriminierung ist völlig unverständlich und durch nichts gerechtfertigt. Das wird zu einem enormen Unmut vieler professionell Pflegenden führen.

Von pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen waren und sind die Pflegenden aller Krankenhäuser betroffen – auf den bettenführenden Intensiv- und Normalstationen, in den Notaufnahmen und in den OP-Bereichen. Sie alle haben einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des pflegebezogenen Alltags unter Corona-Bedingungen geleistet und müssen einen Bonus erhalten. Auch muss der Bonus für Leiharbeitnehmer*innen, wie die der gestellten Mitglieder der DRK-/BRK-Schwesternschaften und ggf. anderer Schwesternschaften gelten.

In SGB-XI-Einrichtungen soll es zu einer Bonuszahlung an die Beschäftigten in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in Höhe von bis zu 550 Euro kommen. Die Höhe der Bonuszahlung ist völlig unzureichend. Weiter muss die geplante Ungleichbehandlung der Bonushöhe im Krankenhaus zur Langzeitpflege klar kommuniziert und soweit wie möglich minimiert werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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