Forderungen des DPR an die Parteien des Deutschen Bundestags mit Blick auf die Bundestagswahl 2017

Seit vielen Jahren wird die professionelle Pflege mit widrigen Umständen konfrontiert, die ihr die tägliche Versorgungspraxis in hohem Maße erschweren. Besonders schwerwiegend wirkt sich dabei der unzureichende Personalschlüssel aus, der zu Arbeitsüberlastung, einem hohen Krankenstand und einer hohen Teilzeitquote führt. In der Folge ist auch die Patientensicherheit gefährdet. Es fehlen Autonomie und Selbstbestimmung der professionellen Pflege. Die Ausbildung entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen.Die schlechten Arbeitsbedingungen sowie unangemessen niedrige Gehälter haben den Pflegeberuf unattraktiv gemacht. Junge Menschen entscheiden sich daher eher für andere Berufe. Damit fehlt der dringend benötigte Nachwuchs. Ausbildungsplätze können nicht mehr besetzt werden, ausgebildete Pflegefachpersonen fehlen allerorts. Ohne mutige Reformen wird sich dieser Trend in Zukunft fortsetzen. Bereits heute müssen Patienten/- innen und Bewohner/-innen in ambulanten und stationären Settings aufgrund des Personalmangels abgewiesen werden. Seit langem weist der DPR auf diese Problemlagen hin und fordert die Regierung auf, Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Forderungen des DPR an die Parteien sind nachfolgend aufgeführt.

„Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung muss in allen Sektoren des Gesundheitswesens gesichert, Versorgungslücken geschlossen, Risiken minimiert und die Personalnot beendet werden.“

Personalbemessung und Vergütung

Frage des DPR

Der DPR fordert die gesetzliche Festlegung einer verbindlichen Personalausstattung für die Pflegeberufe und die Hebammen. Diese ist u.a. durch eine attraktive Vergütung der Pflegenden und durch einen Ausgleich im Finanzierungssystem abzusichern, um damit attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Antwort der CDU

Durch die Pflegereform wurde dafür gesorgt, dass die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert werden konnte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff musste zum Anlass genommen werden, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Pflegekräfte leisten wertvolle Arbeit, wofür ihnen eine angemessene Vergütung zusteht. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen.

Antwort der SPD

Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Beschäftigte in der Pflege leisten eine anspruchsvolle und schwere Arbeit, die besser anerkannt werden muss. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen leichteren Zugang zu Ausbildung und Studium. Wir wollen, dass der Pflegeberuf besser bezahlt wird, flexibler wahrnehmbar und mit mehr Aufstiegschancen versehen ist. Wir teilen die Forderungen die im „Aktionsprogramm zur Aufwertung sozialer Berufe“ von den SPD-Bundesministerinnen Katarina Barley und Andrea Nahles gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin (SPD) am 31. August 2018 vorgestellt wurden. Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Es ist richtig, dass 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird. Wir werden zuvor ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen. Der Pflegeberuf muss gerecht bezahlt, flexibler wahrnehmbar und mit mehr Aufstiegschancen versehen werden. Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Ein Mindestlohn in der Pflege ist wichtig, aber es ist noch kein guter Lohn. Deshalb brauchen wir einen Branchendialogund einen Pakt für anständige Löhne, mehr Tarifbindung, mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge und am Ende einen Branchentarifvertrag Soziales.

Antwort der LINKEN

Es ist ein politischer Schwerpunkt der LINKEN den Personalnotstand in der Pflege zu beseitigen. Deshalb fordern wir 100.000 Pflegekräfte mehr in Krankenhäusern und 20.000 Pflegekräfte mehr in der Altenpflege. Verbindliche Personaluntergrenzen und Fachkraftquoten können eingeführt werden bevor das wissenschaftliche Personalbemessungsverfahren 2020 kommt. Wir setzen uns für seine schnelle und verbindliche Umsetzung ein. Tarifliche Bezahlung muss allgemeinverbindlich und durch die Pflegeversicherung vollumfänglich refinanziert werden. Das darf weder zu steigenden Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen noch zu Leistungseinschränkungen durch höhere Preise in der ambulanten Pflege führen. Kurzfristig finanzierbar sind mehr Pflegekräfte, wenn der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds umgewandelt wird. So stünden 1,2 Milliarden Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Mehr Fachkräfte in der Pflege müssen zunächst gewonnen werden. Das beginnt bei einer guten Ausbildung. Wir setzen uns für eine dauerhafte Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege durch die Arbeitsagentur ein. Fort- und Weiterbildungen müssen gebührenfrei werden. Gleichzeitig wollen wir Maßnahmen, um Pflegekräfte in ihrem Beruf zu halten. Unfreiwillige Teilzeit wollen wir verhindern, ein Rückkehrrecht in Vollzeit sichern und Arbeitszeiten familienfreundlich und gesundheitsfördernd gestalten. Gute Arbeitsbedingungen und mehr Personal sind langfristig finanzierbar. Unser Vorschlag ist die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Wir wollen bessere Leistungen sowie mehr Gerechtigkeit und Solidarität. Das heißt: weniger Versicherungsbeiträge für 90 Prozent der Bevölkerung, konkret für alle Arbeitseinkommen unter 6.250 Euro brutto monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Alle zahlen nach ihrem tatsächlichen Einkommen in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. So werden auch höhere Einkommen gerecht belastet. Die private Krankenversicherung als Vollversicherung entfällt; ebenso die private Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung können die Beiträge deutlich um rund ein Viertel sinken, in der Pflegeversicherung stünden bei gleichem Beitragssatz mindestens 12,5 Milliarden Euro mehr jährlich zur Verfügung. Die Erarbeitung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungsinstrumentes für Leistungen der Pflegeversicherung zu beschleunigen, hält DIE LINKE für erforderlich. Grundlage dafür könnten die bereits vorliegenden wissenschaftlichen Studien und international bewährte Instrumente sein. Ein verbindlicher Zeitplan für Erarbeitung, Erprobung und bundeseinheitliche Einführung des Verfahrens sollte umgehend gesetzlich geregelt werden, einschließlich der Möglichkeit einer Ersatzvornahme durch die Bundesregierung bei Fristüberschreitung. Wir setzen uns für eine generelle deutliche Verbesserung der personellen Situation in Kliniken ein - auch für Hebammen. Die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Eine regelhaft stattfindende 1:1-Betreuung während der Geburt sollte in einem reichen Land wie Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein. Sie ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Senkung von Interventionsraten und Verbesserung der Qualität. DIE LINKE hat hierzu bereits mehrfach Anträge eingebracht. Zuletzt haben wir die Debatte in diese Richtung mit der der Beauftragung eines Gutachtens beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages „Zur Frage der Sicherstellung einer angemessenen personellen Ausstattung mit Hebammen in stationären Geburtshilfeeinrichtungen in ausgewählten Ländern“ befördert. Diese Forderung wird nicht von heute auf morgen und nicht bei jeder einzelnen Geburt umsetzbar sein. Dennoch ist die Ausweitung der personellen Ausstattung ein wichtiger Schritt hin zu einer regelhaften 1:1-Betreuung. Diese muss natürlich  angemessen vergütet werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für den Krankenhausbereich und die ambulante und stationäre Pflege. Für Kreißsäle fordern wir ein verpflichtendes Personalbemessungsinstrument, das grundsätzlich von einer 1:1-Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt ausgeht. Für eine nachhaltige Finanzierung der Personalausstattung schlagen wir eine Pflege-Bürgerversicherung vor, deren Leistungen regelmäßig an die Lohn- und Inflationsentwicklung angepasst werden. Die für den Pflegevorsorgefonds vorgesehenen Beitragssatzmittel wollen wir zur Finanzierung aktuell notwendiger Leistungen verwenden. Das bringt ebenfalls zusätzliche Ressourcen für mehr Personal und bessere Bezahlung. Ein „Tarifvertrag Soziales“ würde für faire Gehälter sorgen.

Ausbildungskapazitäten/-finanzierung

Frage des DPR

Der DPR fordert die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und die Sicherstellung einer auskömmlichen und einheitlichen Ausbildungsfinanzierung. Der zukünftige Ausbildungsplatzbedarf im Berufsfeld Pflege wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rasant steigen. Nur durch mehr und bessere Qualifizierung ist die Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch qualifizierte Pflegefachpersonen möglich. Grundlage hierzu bildet eine bundeseinheitlich aussagekräftige Gesundheitspersonalstatistik. Sie ist für die so dringend erforderliche gesundheitspolitische Pflegebedarfsplanung (u.a. Planung des Qualifizierungsbedarfes) notwendig und sichert die Gesundheitsversorgung dauerhaft.

Antwort der CDU

Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen leichteren Zugang zu Ausbildung und Studium. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Gut ausgebildete Pflegekräfte sorgen für eine kultur- und geschlechtersensible Pflege. Künftig soll aus der vollschulischen Ausbildung eine Ausbildung werden, die nicht nur gebührenfrei, sondern für die es zudem eine Ausbildungsvergütung gibt. Bildungsoptionen bis hin zum Studium sind darüber hinaus wichtig, damit wir in diesem Bereich international konkurrenzfähig sind. Wir brauchen dazu auch mehr staatlich oder betrieblich förderbare Fort- und Weiterbildungsangebote. Hier sind vor allem die Länder gefragt, das Fortbildungsangebot sinnvoll um Aufstiegsqualifizierungen zu erweitern.

Antwort der SPD

Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Beschäftigte in der Pflege leisten eine anspruchsvolle und schwere Arbeit, die besser anerkannt werden muss. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen leichteren Zugang zu Ausbildung und Studium. Wir wollen, dass der Pflegeberuf besser bezahlt wird, flexibler wahrnehmbar und mit mehr Aufstiegschancen versehen ist. Wir teilen die Forderungen die im „Aktionsprogramm zur Aufwertung sozialer Berufe“ von den SPD-Bundesministerinnen Katarina Barley und Andrea Nahles gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin (SPD) am 31. August 2018 vorgestellt wurden. Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Es ist richtig, dass 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird. Wir werden zuvor ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen. Der Pflegeberuf muss gerecht bezahlt, flexibler wahrnehmbar und mit mehr Aufstiegschancen versehen werden. Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Ein Mindestlohn in der Pflege ist wichtig, aber es ist noch kein guter Lohn. Deshalb brauchen wir einen Branchendialogund einen Pakt für anständige Löhne, mehr Tarifbindung, mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge und am Ende einen Branchentarifvertrag Soziales.

Antwort der LINKEN

Die Erstellung einer aussagekräftigen Gesundheitspersonalstatistik ist notwendig. Sie nutzt allerdings wenig, solange der Personalbedarf nicht klar definiert ist und einzig in der Verantwortung der einzelnen Leistungserbringer liegt. Daher muss die Hand in Hand gehen mit der Entwicklung von Personalbemessungsinstrumenten. Daneben sind attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig - wie etwa kostenfreie Ausbildung, gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen und erreichbares Arbeitspensum mit ausreichend Personalausstattung - um überhaupt ausreichend junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Unabhängig von der Notwendigkeit, den Personalbedarf genauer zu qualifizieren, ist auch heute schon klar, dass wir mehr Pflegekräfte brauchen. Daher wollen wir nicht warten, bis diese sinnvollen Instrumente greifen, sondern schnellstmöglich handeln.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir brauchen ein zukunftsorientiertes und attraktives Ausbildungssystem in der Pflege, das viele Nachwuchskräfte gewinnt und sie auf die Versorgungsbedarfe von morgen vorbereitet. Eine solidarische und gerechte Finanzierung der Ausbildungskosten ist dabei die Grundvoraussetzung. Wir befürworten eine Ausbildungsumlage, die alle Einrichtungen an den Kosten der Ausbildung fair beteiligt. Selbstverständlich muss die Ausbildung in der Altenpflege in allen Bundesländern umgehend kostenfrei werden, um in diesem wichtigen Bereich keine zusätzlichen Hürden zu belassen. Wir befürworten die Einführung einer aussagekräftigen Gesundheitspersonalstatistik.

Beteiligung & Mitbestimmung der Pflegenden

Frage des DPR

Der DPR fordert die stimmberechtige Beteiligung der Berufsgruppen Pflege und Hebammenwesen in allen relevanten Gremien des Gesundheitswesens (z.B. G-BA, IQTIG). Dadurch wird ein Beitrag für die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger geleistet.

Antwort der CDU

Die Interessen der Patienten werden bereits heute durch ihre entsprechende Organisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vertreten. Des Weiteren haben wir die Stellung der Patientenorganisationen dahingehend gestärkt, dass ihre Anträge immer zeitnah, und zwar bereits auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung zu beraten sind. Darüber hinaus wollen wir an der bewährten Besetzung der relevanten Gremien des Gesundheitswesens festhalten.

Antwort der SPD

Es ist gut, dass Pflegefachkräfte ihre Aufgaben auch zum Wohl der Versorgungsqualität selbst in die Hand nehmen wollen. Die SPD unterstützt die Stärkung der in Pflegeberufen tätigen Fachkräfte. Wir brauchen kompetente und engagierte Pflegefachkräfte, die ihre Arbeit auch selbstbewusst gestalten. Wir wollen, dass ihnen endlich eine höhere Anerkennung und Bezahlung zukommt. Ob Pflegekammern für alle Pflegekräfte eine geeignete Struktur zur Interessenvertretung sind, oder ob andere Modelle in Frage kommen, muss vor allem in den Ländern eingeschätzt werden. Fragen der Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und weitere arbeitsrechtlicher Aspekte müssen aber den Tarifpartnern, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgebern vorbehalten bleiben. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

Antwort der LINKEN

Die Pflege ist im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht vertreten, weil sie keine Budgetverantwortung hat. Würde man sie als eine der vielen nicht vertretenen aber von den Entscheidungen mittelbar Betroffenen aufnehmen, dann hätte das zur Folge, dass man wenig Argumente hätte, anderen Playern die stimmberechtigte Aufnahme zu verweigern, wie etwa der Pharma- und Medizinprodukteindustrie. Das wiederum bedeutete, dass Lobbyisten dieser Firmen direkt mitentscheiden, wie häufig sich ihre Produkte zu Lasten der Solidargemeinschaft verkaufen. Das wollen wir nicht. Stattdessen plädieren wir dafür, den unabhängigen Patientenorganisationen durch ein Benennungsrecht für zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden des G-BA erhebliche Mitbestimmung zu geben. Im Falle einer Uneinigkeit von Kassen und Leistungserbringenden wären sie das Zünglein an der Waage. Auch bei Fragen der Pflege hätten sie Patienteninteressen zu vertreten. Eine Stärkung der Pflegenden ist oftmas auch im Interesse der Patientinnen und Patienten. Sinnvoll scheint uns aber, Vertreterinnen und Vertreter der Pflege zu den Sitzungen des G-BA und anderer Gremien in beratender Funktion - ggf. gesetzlich als Muss-Regelung - hinzuzuziehen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Gesicherte Mitspracherechte für die Berufsgruppen Pflege und Hebammenwesen in allen relevanten Gremien sind uns ein wichtiges Anliegen. In vielen Gremien des Gesundheits- und Pflegesystems haben die VertreterInnen der Pflege- und Gesundheitsberufe nur unzureichende Möglichkeiten, an  Entscheidungen mitzuwirken, obwohl sie die Konsequenzen im Versorgungsalltag mittragen. Dabei ist es für eine gute Weiterentwicklung der Pflege- und Gesundheitsversorgung erforderlich, dass diese Berufsgruppen ihre Erfahrungen und ihre Sichtweise einbringen können. Wir unterstützen deswegen die Forderung der Berufsverbände der Pflege und des Hebammenwesens, an allen sie betreffenden Entscheidungen mitwirken zu können, beispielsweise durch einen festen, stimmberechtigten Sitz im Qualitätsausschuss.

Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern

Frage des DPR

Der DPR fordert langfristig eine bessere inhaltliche Abstimmung der Sozialgesetzbücher. Durch Zusammenführung gesetzlicher Regelungen werden die bestehenden Schnittstellen zwischen den sozialrechtlichen Regelungen effektiver als bisher überwunden. Die in der Praxis bestehenden Versorgungsdefizite für die Bürgerinnen und Bürger werden wirksam abgebaut und Anreizsysteme für die Vermeidung/Reduzierung von Pflegebedürftigkeit geschaffen.

Antwort der CDU

Wir wollen die Kranken- und die Pflegeversicherung noch besser aufeinander abstimmen. Das bedeutet, in beiden Versicherungszweigen die Bereitschaft zu geriatrischen Rehaleistungen zu verstärken. Dazu soll die Zuständigkeit und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen für Leistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XI auf die Pflegeversicherung übergehen. Im Gegenzug sollte die medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim zukünftig sachgerechter durch eine pauschale Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung finanziert werden. Durch die Pauschale wird ein aufwendiges bürokratisches Verfahren zur detaillierten Abgrenzung und zur Einzelabrechnung vermieden. Neue Möglichkeiten der digitalen Anwendung eröffnen sich u. a. auch auf dem Feld der Pflege. Deshalb ist es unser Ziel, den Pflegebereich so schnell wie möglich an die Telematikinfrastruktur anzubinden.

Antwort der SPD

Damit ältere Menschen lange aktiv sein können, unterstützen wir flächendeckende und miteinander vernetzte Angebote für Gesundheit, Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen – legal, für alle zugänglich und bezahlbar. Hier braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern, Kommunen und den Sozialversicherungen. Als wohnortnahe Anlaufstellen spielen Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle. Hier werden pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten, unterstützt und bekommen bei der Organisation der Pflege die Hilfe, die sie brauchen. Ihre Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und die Angehörigen werden wir ausbauen. Zugleich müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung besser abgestimmt und auf die Bedarfe der Menschen ausgerichtet werden. Dazu schaffen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung, in die auch Rehabilitation und Pflege einbezogen werden.

Antwort der LINKEN

Ja, natürlich ist dies notwendig und auch unser Ziel. Wir wollen zentrale Stellen, an denen die Menschen ihre Ansprüche geltend machen können, ohne von einem Träger an den anderen verwiesen zu werden und ohne den Eindruck zu gewinnen, jeder Träger habe nur die eigene Kostenreduktion im Blick. Das gilt z.B. für Schnittstellen zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, zwischen Renten- und Krankenversicherung, etwa bei der Rehabilitation. Wichtig ist auch eine funktionierende unabhängige Patientenberatung, die wir wieder an die Patientenorganisationen zurückgeben wollen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir bewerten mehrere Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern ebenfalls kritisch, weil an ihnen Kostenzuständigkeiten in andere Leistungssysteme abgeschoben werden oder unklar bleiben und somit zu Streitigkeiten führen können. Das geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und der Patientinnen und Patienten. Beispielsweise kann die Finanzierungslogik der medizinischen Behandlungspflege Fehlanreize hin zu einer stationären Unterbringung setzen. Das Prinzip „Rehabilitation vor Pflege“ wird dadurch untergraben, dass nicht derjenige Träger für die medizinische Rehabilitation zuständig ist, der das Risiko des Scheiterns trägt. Wir fordern für diese und weitere Schnittstellenprobleme ausdrücklich eine Gesamtbetrachtung und eine abgestimmte Lösungsstrategie.

Sicherung aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse

Frage des DPR

Der DPR fordert das Recht der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger auf eine Versorgung ein, die dem aktuellsten pflegewissenschaftlichen Stand entspricht.

Antwort der CDU

Wir brauchen eine bessere Verzahnung zwischen der Grundlagenforschung und der Versorgung im Alltag. Dazu wollen wir bessere und intensivere Kooperationen ermöglichen, um den Transfer der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in den Alltag zu stärken. Zugleich wollen wir die Versorgungsforschung weiter stärken.

Antwort der SPD

Bürgerinnen und Bürger sollen darauf vertrauen können, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bestmöglich und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt zu sein. Wir brauchen eine bessere Verzahnung zwischen der Grundlagenforschung und der Versorgung im Alltag. Dazu wollen wir bessere und intensivere Kooperationen ermöglichen, um den Transfer der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in den Alltag zu stärken. Zugleich wollen wir die Versorgungsforschung weiter stärken. Wir wissen vergleichsweise viel über die Entstehung und Vermeidung von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit, aber noch zu wenig über den Erhalt oder die Wiederherstellung von Gesundheit. Wir brauchen wissenschaftliche Evidenz darüber, unter welchen Bedingungen Menschen gesund bleiben, um gesundheitsfördernde Lebenswelten und Lebensbedingungen gestalten zu können, die Pflegebedürftigkeit vermeiden helfen. Die SPD sieht hier einen ressortübergreifenden Forschungsschwerpunkt.

Antwort der LINKEN

Ja, eine Versorgung auf aktuellem (pflege-)wissenschaftlichen Stand sollte selbstverständlich sein. Voraussetzungen dafür sind Zeit und Angebote zu regelmäßigen Fortbildungen, ausreichend Personal, gute Finanzierung der Leistungen und ein schneller Transfer des neu gesicherten Wissens in die Versorgung. Dafür wollen wir uns gerne einsetzen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir teilen die Auffassung, dass die BürgerInnen ein Recht auf eine Versorgung auf dem aktuellsten pflegewissenschaftlichen Stand haben. Daher begrüßen wir, dass die Vertragspartner nach §113SGBXI den Auftrag erhalten haben, auf wissenschaftlicher Basis Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Pflege zu entwickeln und Entscheidungen dafür im Qualitätsausschuss zu treffen. Wir fordern dabei einen festen stimmberechtigten Sitz für die Berufsverbände der Pflege. Außerdem sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Pflegekräfte und Pflegeexperten im Beruf ihr Wissen weiterentwickeln und in die Praxis tragen können. Dafür könnte eine Freistellung vom Stationsalltag geeignet sein, um die aktuelle Studienlage zum eigenen Fachbereich zu erschließen und zu übertragen.

„Attraktivität des Pflegeberufes nachhaltig fördern “

Reform der Pflegebildung

Frage des DPR

Der DPR fordert das Recht der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger auf eine Versorgung ein, die dem aktuellsten pflegewissenschaftlichen Stand entspricht.Der DPR fordert  weiterhin eine grundlegende Reform der Pflege- und Hebammenausbildung mit vertikaler und horizontaler Durchlässigkeit sowie automatischer Anerkennung innerhalb der EU (DIR 2005/36/EG). Es bedarf einer Zusammenführung der drei Pflegeberufe zu einem neuen generalistischen Beruf mit Schwerpunktbildung sowie der regelhaften Möglichkeit des Berufszugangs über primär qualifizierende und weiterführende Studiengänge. Diese Forderungen leiten sich von den veränderten und komplexeren Erfordernissen der Klienten/- innen ab.

Antwort der CDU

Ziel des neuen Pflegeberufsgesetzes ist es, die notwendige Grundlage für eine moderne und durchlässige Pflegeausbildung, eine weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege und die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs zu schaffen. Mit dem Pflegeberufsgesetz soll eine neue berufliche Pflegeausbildung eingeführt und deren Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und eines Anspruchs auf angemessene Ausbildungsvergütung einheitlich neu geregelt werden. Darüber hinaus wird erstmalig ein Pflegestudium in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterer Qualifizierungsweg – etwa für besondere Leitungsaufgaben – vorgesehen. Die neue Pflegeausbildung wird die Pflegefachkräfte dazu befähigen, die pflegerische Versorgung von Menschen über Altersgrenzen hinweg in allen Versorgungsformen in weiterhin hoher Qualität sicherzustellen.

Antwort der SPD

In Gesundheit, Pflege und Erziehung müssen die Fachkräfte stets auf dem Laufenden bleiben. Dafür brauchen wir sinnvolle, abgestimmte und transparente Bildungsstrukturen. Mit dem Pflegeberufegesetz führen wir jetzt bundesweit grundständige berufsqualifizierende Studiengänge in der Pflege ein. Bildungsoptionen bis hin zum Studium sind auch für andere Sozial- und Gesundheitsberufe wichtig, damit wir in diesem Bereich international konkurrenzfähig sind. Wir brauchen dazu auch mehr staatlich oder betrieblich förderbare Fort- und Weiterbildungsangebote. Hier sind vor allem die Länder gefragt, das Fortbildungsangebot sinnvoll um Aufstiegsqualifizierungen zu erweitern. Fort- und Weiterbildung soll nicht nur die Freude der Beschäftigten an der Arbeit steigern, sie muss sich auch finanziell auszahlen durch gute Beschäftigungs- und Verdienstaussichten!

Antwort der LINKEN

DIE LINKE hat sich gegen die beschlossene Pflegeberufereform ausgesprochen und das Gesetz im Bundestag abgelehnt. Unserer Meinung nach wird sich die Attraktivität der Ausbildung durch diese Reform nicht verbessern. Im Gegenteil befürchten wir die Fortsetzung der hohen Zahlen an Abbrüchen der Ausbildung, weil die Reform weder zur Verbesserung der Ausbildung noch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege beiträgt. DIE LINKE setzt sich für eine sofortige und grundlegende Reform der Pflegeausbildung ein, damit die Attraktivität der Pflegeausbildung und des Berufes nachhaltig steigen kann. Wir halten eine Zusammenführung der unterschiedlichen Pflegeberufe für wichtig. Wir setzen uns für eine integrierte Ausbildung ein, die der Spezifik der jeweiligen Ausbildungsrichtungen gerecht wird. Für ein neues Pflegeverständnis, orientiert an Selbständigkeit und Teilhabe, ist das insbesondere für die Altenpflege erforderlich. Deshalb wollen wir eine zweijährige gemeinsame Ausbildung, die sich im dritten Jahr spezialisiert und mit getrennten Berufsabschlüssen endet. Die Ausbildung soll die unmittelbare Berufsfähigkeit sichern. Deshalb wollen wir die praktische Ausbildung durch bundeseinheitliche Vorgaben stärken, einschließlich der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Auszubildenden. Das Schulgeld muss abgeschafft und eine gute Ausbildungsvergütung gesichert werden. Auch berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung darf finanziell nicht zu Lasten der Pflegekräfte und der Menschen mit Pflegebedarf gehen. Die regelhafte Möglichkeit akademischer Qualifizierung und Weiterbildung unterstützen wir, denn die Qualitätsanforderungen in der Pflege und in den Gesundheitsberufen steigen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Heilkundeübertragung. Die LINKE bezieht in diese Position die therapeutischen Gesundheitsfachberufe Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, ein. Für die Hebammen ist klar, dass die akademische Ausbildung kommen wird; hier brauchen wir schnell belastbare Regelungen. Eine schnelle Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen als Voraussetzung hält die LINKE für wesentlich. Wie in anderen Berufen soll auch in der Pflege persönliche Weiterentwicklung und beruflicher Aufstieg möglich sein. Eine Akademisierung der Ausbildung jedoch muss die unmittelbare Versorgungsqualität stärken und auch dazu dienen, die mittlere Leitungsebene in den Pflege- und Versorgungseinrichtungen sowie das tägliche Versorgungssetting weiterzuentwickeln. Wir wollen nicht, dass akademisch ausgebildete Fachkräfte die Pflege planen, strukturieren und beaufsichtigen, während Pflegehelferinnen und -helfer die Pflege am Menschen ausführen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Eine Reform der Pflegeausbildung muss die Attraktivität des Berufs erhöhen und eine bessere Durchlässigkeit erreichen. Gemeinsame Lernzeiten müssen mit dem Erhalt von nötigem Fachwissen in Einklang gebracht werden. Die Ausbildung muss solidarisch über eine Umlage finanziert werden, überall in Deutschland kostenfrei sein und die Akademisierung der Pflege gefestigt werden. Wir wollen die Hebammenwissenschaften stärken und interdisziplinär ausrichten, durch entsprechende Lehrstühle und Modellprojekte mit interdisziplinären Ausbildungsanteilen für Hebammen und Geburtsmedizinerinnen. Die vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung ab 2020 muss zügig vorbereitet werden und sollte verpflichtende Praxisteile in allen Einsatzfeldern (klinisch und außerklinisch) vorsehen.

Selbstbestimmung

Frage des DPR

Der DPR fordert Vorbehaltsaufgaben für die Pflegenden, so dass die professionelle Berufsausübung kompetenzorientiert erfolgen kann. Dies bildet die Grundlage für die interdisziplinäre Kooperation und Sicherung der Qualität. Zudem wird damit mittelbar eine Attraktivitätssteigerung des Berufes in der Gesellschaft erreicht. Die Wahrnehmung und Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten muss dabei regelhaft durch die Berufsgruppe selbst erfolgen, um den Versorgungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger effektiver und einfacher zu gestalten. Darüber hinaus fordert der DPR die Errichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern.

Antwort der CDU

Die im Bereich der Pflege Tätigen sind – auch gegenüber der Politik – in Verbänden organisiert. Dieses hat sich aus unserer Sicht bewährt, da es hier eine freiwillige Mitgliedschaft gibt. In Kammern bestehen hingegen eine Pflichtmitgliedschaft und in der Regel auch ein Beitragszwang. Zudem müssen in einer Kammer Interessen stärker gebündelt werden als in freiwilligen Zusammenschlüssen. Deshalb halten wir die Gründung einer Pflegekammer nicht für zielführend, überlassen diese Entscheidung aber selbstverständlich den Betroffenen selbst. Darüber hinaus ist Selbstbestimmung auch im Hinblick auf faire Vergütung angezeigt. Die Organisation im Hinblick auf eine gute Positionierung bei Tarifvertragsverhandlungen wird von CDU und CSU begrüßt.

Antwort der SPD

Es ist gut, dass Pflegefachkräfte ihre Aufgaben auch zum Wohl der Versorgungsqualität selbst in die Hand nehmen wollen. Die SPD unterstützt die Stärkung der in Pflegeberufen tätigen Fachkräfte. Wir brauchen kompetente und engagierte Pflegefachkräfte, die ihre Arbeit auch selbstbewusst gestalten. Wir wollen, dass ihnen endlich eine höhere Anerkennung und Bezahlung zukommt. Ob Pflegekammern für alle Pflegekräfte eine geeignete Struktur zur Interessenvertretung sind, oder ob andere Modelle in Frage kommen, muss vor allem in den Ländern eingeschätzt werden. Fragen der Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und weitere arbeitsrechtlicher Aspekte müssen aber den Tarifpartnern, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgebern vorbehalten bleiben. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

Antwort der LINKEN

Wir fordern eine klare, sach- und realitätsgerechte Regelung der Kompetenzen der Gesundheitsberufe. Wir sind überzeugt, dass die Pflegeberufe mehr können als sie dürfen. DIE LINKE unterstützt die zunehmenden Bestrebungen der Pflegekräfte, ihre beruflichen und sozialen Interessen politisch wirksam zu vertreten. Pflegekammern sind ein Ausdruck dieses Bestrebens. Ob sie jedoch für eine wirksame Interessenvertretung wirklich geeignet sind und nachhaltig die Versorgungsqualität erhöhen, bezweifeln wir. Das derzeitige Kammerwesen wird den berufs- und gesellschaftspolitischen Anforderungen gerade in der Pflege kaum gerecht. Die Interessenvertretung der Pflegekräfte ist nicht allein im Vergleich zu anderen Gesundheits- oder Heilberufen zu definieren. Denn Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine berufsständische Organisation mit Zwangsmitgliedschaft kaum lösen kann. Deshalb wäre aus Sicht der LINKEN auch das Kammerwesen selbst zu reformieren. Gerade für die sektorenübergreifenden Pflegeberufe sollte vor der Bildung von Pflegekammern der Austausch über Inhalte und Ziele gemeinsamen Engagements stehen. Pflegekammern dürfen kein Gegenmodell zur gewerkschaftlichen Interessenvertretung sein. Betriebliche Mitbestimmung und lokale Pflegebündnisse vor Ort werden flächendeckend gebraucht. Sie liefern schon jetzt Beispiele erfolgreicher Selbstvertretung der Pflegekräfte.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Neue Aufgaben und Handlungsfelder, wie mehr interprofessionelle Teamarbeit und die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und neuen Versorgungskonzepten, erfordern eine neue und stärkere Rolle der Pflege. Wir halten deswegen eine neue Arbeitsteilung zwischen ÄrztInnen und Pflegekräften für notwendig. Das beinhaltet auch, dass bisherige ärztliche Tätigkeiten Pflegefachkräften eigenverantwortlich zugeordnet werden, wie das in einigen Ländern Europas längst der Fall ist. Dafür müssen Aufgabenbereiche rechtlich klargestellt werden. Pflegekammern können einen Beitrag dazu leisten, die Stellung der Pflege zu verbessern. Die Pflegekräfte entscheiden in den Bundesländern in repräsentativen Umfragen selbst über deren Einrichtung. Ihr Votum muss umgesetzt werden.

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Frage des DPR

Der DPR fordert die Sicherstellung einer gesundheitsschützenden und -fördernden Arbeitsumgebung für Pflegende durch Gesetz. Darüber soll erreicht werden, dass Pflegefachpersonen und Hebammen ihren Beruf gesund und bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ausüben können. Dazu gehört die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Antwort der CDU

Wichtig ist, dass diejenigen, die tagtäglich andere pflegen, selbst gesund bleiben. Deshalb wurden die Leistungen der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderung nahezu verdoppelt. Wir brauchen den Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements gerade für die Pflege – Stichwort: „Pflege der Pflegenden“. Die professionelle Pflege alter und kranker Menschen bedeutet eine starke körperliche Beanspruchung und psychische Belastung. Aus diesem Grund müssen die Arbeitsplätze in der Pflege entsprechend gestaltet und die Nutzung technischer Hilfsmittel zur Arbeitsentlastung ausgebaut werden.

Antwort der SPD

Die Arbeit in Pflege-Berufen ist schwierig und belastend, vor allem, wenn sie im Schichtdienst verrichtet wird und Beschäftigte sich um Menschen in schwierigen Lebenslagen kümmern müssen. Wir müssen die Beschäftigten besser in ihrer Arbeit schützen und alle gesetzlichen Möglichkeiten wirklich ausschöpfen. Arbeitgeber sind gefordert gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr vollzeitnahe Arbeitszeit zu schaffen. Wir werden die Möglichkeiten der Beschäftigten gesetzlich weiter stärken.

Antwort der LINKEN

Wir schließen uns dieser Forderung selbstverständlich an. Derzeit ist es leider oft nicht so, dass es den Pflegekräften möglich ist, den Beruf bis zum Renteneintrittsalter auszuüben. Das hängt nicht zuletzt mit dem Personalnotstand zusammen, der zu einer ständigen Überforderung bei vielen Pflegekräften führt. Das wollen wir ändern, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt. Auch die Arbeitgeber sind natürlich in der Pflicht, ihren Anteil für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erbringen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Für uns ist es wichtig, dass die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Pflegeberufen und im Hebammenwesen deutlich verbessert werden. Dazu gehören eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso wie gesundheitsförderliche und alters- sowie alternsgerechte Arbeitsplätze. Gesundheitsförderung gehört auch an den Arbeitsplatz. Die Finanzierungsbasis für Gesundheitsförderung muss unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger, der Versicherungen sowie Bund, Ländern und Kommunen weiter ausgebaut und verbessert werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Beschäftigte generell mehr Mitspracherechte über den Umfang, die Lage und den Ort ihrer Erwerbstätigkeit bekommen.

Förderung der Pflegeforschung

Frage des DPR

Der DPR fordert eine Ausweitung der Finanzierung von Pflegeforschung und pflegebezogener Versorgungsforschung sowie die Gründung eines bundesweit tätigen Instituts für Pflegewissenschaft mit öffentlichen Mitteln. Dazu ist es erforderlich, spezifische Förderprogramme zu schaffen, die auch zur Entwicklung des pflegewissenschaftlichen Nachwuchses und der Karriereförderung beitragen.

Antwort der CDU

Die Pflegeforschung ist heute ein wichtiger Teil der Versorgungsforschung. Diese wird projektbezogen gefördert, ist aber auch Bestandteil der institutionellen Förderung, etwa der Agenden der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung. Den zentralen Rahmen für alle laufenden und geplanten Aktivitäten ist das Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung. Dort ist das Thema Versorgungsforschung ein zentrales Aktionsfeld.

Antwort der SPD

Bürgerinnen und Bürger sollen darauf vertrauen können, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit bestmöglich und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt zu sein. Wir brauchen eine bessere Verzahnung zwischen der Grundlagenforschung und der Versorgung im Alltag. Dazu wollen wir bessere und intensivere Kooperationen ermöglichen, um den Transfer der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in den Alltag zu stärken. Zugleich wollen wir die Versorgungsforschung weiter stärken. Wir wissen vergleichsweise viel über die Entstehung und Vermeidung von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit, aber noch zu wenig über den Erhalt oder die Wiederherstellung von Gesundheit. Wir brauchen wissenschaftliche Evidenz darüber, unter welchen Bedingungen Menschen gesund bleiben, um gesundheitsfördernde Lebenswelten und Lebensbedingungen gestalten zu können, die Pflegebedürftigkeit vermeiden helfen. Die SPD sieht hier einen ressortübergreifenden Forschungsschwerpunkt.

Antwort der LINKEN

DIE LINKE wird sich für eine adäquate, inner- und außeruniversitäre Versorgungsforschung einsetzen. Die wissenschaftliche Erforschung der Gesundheitsversorgung ist in Deutschland insgesamt mit zu geringen Ressourcen ausgestattet. Das gilt auch für die Pflegewissenschaften. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden, denn immer noch werden zu viele Ressourcen im Gesundheitssystem für wirkungslose und überflüssige Behandlungen aufgewendet, die das Leiden der Patienten unnötig verlängern oder sogar verschlimmern. Umgekehrt sind einige Therapien nicht ausreichend erforscht, um ein evidentes Urteil über sie fällen zu können. Oft hängt dies daran, dass niemand die teuere Forschung finanzieren will, weil ein return-of-investment nicht wahrscheinlich ist. Daher fordern wir den Ausbau einer öffentlichen und gemeinnützigen Forschung. Dass hierzu ein eigenes Institut gegründet wird, ist denkbar, aber nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, ob ausreichend Mittel in sinnvolle Forschungsprojekte fließen. Um die Versorgungsforschung voranzubringen wollen wir auch eine stärkere Zusammenführung von Wissenschaft und Versorgungspraxis fördern, sowie Patientenverbände an wichtigen Entscheidungen beteiligen. Gesundheitsversorgung müssen sich stärker an den Bedarfen der Patienten orientieren.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Die Pflegeforschung leistet einen unerlässlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege. Sie beschäftigt sich nicht nur mit Grundsatzfragen der Pflege und der pflegerischen Versorgung, sondern behandelt auch so vielfältige Themen wie die Vermittlung von Pflegebildung, Fragen zur Personalsituation oder zur Gesundheitsförderung, Prävention und Beratung. Pflegeforschung und pflegebezogene Versorgungsforschung müssen weiter gefördert und ausgebaut werden. Wir unterstützen die Forderung nach einem unabhängigen Institut für Qualität in der Pflege, das zu einer zentralen und wichtigen Instanz für alle fachlichen Fragen werden kann.

„Bessere Arbeitsbedingungen auch in stationären Pflegeeinrichtungen“

Bundeseinheitliche Personalregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen

Frage des DPR

Der DPR fordert eine bundeseinheitliche Regelung verbindlicher Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es zu Unterschieden bei den Personalschlüsseln kommt, weil dieselbe Pflegeleistung unterschiedlich vergütet wird.

Antwort der CDU

Wir bereits ausgeführt, konnten in 11 der 16 Bundesländer Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss.

Antwort der SPD

Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Es ist richtig, dass 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird. Wir werden zuvor ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen.

Antwort der LINKEN

Wir unterstützen dies voll und ganz. Siehe auch Antwort auf Frage 1.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Die pflegerische Versorgung muss sich am Bedarf der pflegebedürftigen Menschen orientieren und auf wissenschaftlichen Grundlagen basieren. Wir fordern deshalb die zügige Entwicklung, Erprobung und Einführung von wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsregelungen für den Krankenhausbereich sowie für die ambulante und stationäre Altenpflege. In der Geburtshilfe fordern wir ein Personalbemessungsinstrument, das grundsätzlich von einer 1:1-Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt ausgeht. Mit diesen Regelungen stellen wir sicher, dass der föderale Flickenteppich an Personalrichtwerten überwunden wird und überall in Deutschland die gleichen Maßstäbe gelten. Ziel ist für uns eine flächendeckend gute und vergleichbare Versorgung.

Umsetzung des Verfahrens für die Personalbemessung ohne Verzögerung

Frage des DPR

Der DPR fordert, dass die Entwicklung und Erprobung eines strukturierten, empirisch abgesicherten und validen Verfahrens für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c SGB XI ohne weitere Verzögerungen vorangeht und spätestens 2020 in Kraft tritt.

Antwort der CDU

Wir bereits ausgeführt, konnten in 11 der 16 Bundesländer Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss.

Antwort der SPD

Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Es ist richtig, dass 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird. Wir werden zuvor ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen.

Antwort der LINKEN

Wir fordern dies auch. Siehe auch Antwort auf Frage 1.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir stimmen der Forderung ausdrücklich zu, dass die Entwicklung und Erprobung eines Verfahrens für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 113c SGB XI ohne weitere Verzögerungen vorangehen und spätestens 2020 in Kraft treten muss. Wir bedauern es sehr, dass die große Koalition und die vorangegangenen Regierungen dieses Vorhaben nicht viel früher auf den Weg gebracht haben.

Anpassung der Fachkraftquote

Frage des DPR

An der bisherigen Grundlage für die 50%-Fachkraftquote nach der Heimpersonalverordnung von 1993 kann durch den gestiegenen Pflegebedarf der Pflegebedürftigen nicht mehr festgehalten werden. Durch Hochaltrigkeit, Multimorbidität und mehr Pflegeleistungen durch das PSG II ist der Bedarf an qualifizierten Pflegeleistungen gestiegen. Der DPR fordert daher die Ermittlung und Einführung einer an dem Pflegebedarf ausgerichteten Fachkraftquote.

Antwort der CDU

Die Umsetzung der Pflegepersonalschlüsse erfolgt in den Pflegesatzverhandlungen.

Antwort der SPD

Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Es ist richtig, dass 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird. Wir werden zuvor ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen.

Antwort der LINKEN

Das halten wir für eine gute Idee, die im Rahmen der Entwicklung von Personalbemessungsintrumenten konkretisiert und eingeführt werden sollte. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Standards dadurch nicht absinken, sondern erhöht werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Wir setzen uns für eine angemessene Fachkraftquote ein, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. Denn Studien belegen, dass der Anteil an Fachkräften die Pflegequalität beeinflusst. Wir erwarten, dass die Frage einer angemessenen Fachkraftquote bei der Entwicklung von Personalbemessungsinstrumenten berücksichtigt und geklärt wird. Der gesetzliche Auftrag an die Vertragspartner nach § 113 c SGB X sieht ausdrücklich vor, dass nicht nur quantitative Bedarfe, sondern auch Qualifikationsanforderungen berücksichtigt werden. Dies muss aus unserer Sicht zwingend auch die Frage nach einer angemessenen Fachkraftquote umfassen.

Klarstellung des Aufgabenprofils von Pflegefachpersonen

Frage des DPR

Der DPR fordert die Bundesregierung auf eine pflegewissenschaftliche Studie zur Klarstellung des Aufgabenprofils von Pflegefachpersonen und den Möglichkeiten eines qualitativen SkillMix in Auftrag zu geben.

Antwort der CDU

Pflegefachkräfte sind eigenständig für die Grund- und Behandlungspflege zuständig. Dabei arbeiten sie auch im Team mit weiteren Gesundheitsberufen. Wir setzen grundsätzlich auf eine Kultur des Vertrauens und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im selbstverwalteten Gesundheitswesen.

Antwort der SPD

Wir müssen die Pflegeberufe attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen verbessern. Wie die weiteren Gesundheitsfachberufe übernehmen sie zentrale Aufgaben in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden sie deshalb weiterentwickeln.

Antwort der LINKEN

Das wäre eine gute Möglichkeit, die Forderung aus Frage 7 zu erfüllen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Aus unserer Sicht muss es ein klares Aufgabenprofil von Pflegefachpersonen geben. Uns ist es deshalb wichtig, dass bei der vorgesehenen Reform der Pflegeausbildung vorbehaltene Aufgaben tatsächlich festgelegt werden. Darüber hinaus kann eine pflegewissenschaftliche Studie zur weiteren Klarstellung des Aufgabenprofils von Pflegefachpersonen und der Möglichkeiten eines qualitativen Skill-Mixes beitragen.

Finanzierung behandlungspflegerischer Leistungen durch die Krankenversicherung

Frage des DPR

Der DPR fordert die Refinanzierung behandlungspflegerischer Leistungen in stationären Einrichtungen durch die Krankenversicherung im Sinne der Gleichstellung der Versicherten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Antwort der CDU

Wir bereits ausgeführt, wollen wir, dass die Zuständigkeit und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen für Leistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XI auf die Pflegeversicherung übergeht. Im Gegenzug sollte die medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim zukünftig sachgerechter durch eine pauschale Zahlung der GKV an die Pflegeversicherung finanziert werden. Durch die Pauschale wird ein aufwendiges bürokratisches Verfahren zur detaillierten Abgrenzung und zur Einzelabrechnung vermieden.

Antwort der SPD

Siehe dazu die Antwort „Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern"

Antwort der LINKEN

DIE LINKE unterstützt diese Forderung seit Langem. Denn die vor mehr als 20 Jahren festgeschriebene Regelung, die medizinische Behandlungspflege für Pflegeheimbewohner von der Pflegeversicherung zu finanzieren, war nur als Übergangsregelung gedacht. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung nur Kosten in Höhe der pauschalen Leistungsbeiträge. Die Pflegeleistungsbeträge sind in der Praxis jedoch meist schon ohne medizinische Behandlungspflege ausgeschöpft. So finanzieren Pflegeheimbewohner/innen medizinische Behandlungspflege de facto über ihren Eigenanteil in hohem Maße selbst. Diese Ungleichbehandlung wird durch die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile nicht aufgehoben. Die medizinische Behandlungspflege ist ein eigenständiger Leistungsanspruch aller gesetzlich Versicherten im Rahmen des SGB V, der per Gesetz nicht an den Wohnort des/der Versicherten gebunden ist und in der Praxis auch nicht an den Wohnort gebunden werden darf. Sie muss als notwendige Leistung in voller Höhe durch die Krankenversicherung finanziert werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Die medizinische Behandlungspflege wird im ambulanten Bereich durch die Krankenversicherung finanziert, in Pflegeeinrichtungen aus den gedeckelten Leistungssätzen der Pflegeversicherung. Das führt dazu, dass Betroffene in diesen Settings die Behandlungspflege letztlich selbst bezahlen bzw. zuzahlen, während Versicherte im häuslichen Umfeld dies nicht tun müssen. Die Regelung ist nicht nur fachlich unbegründet und unfair, sondern sie birgt auch Fehlanreize hin zu einer stationären Unterbringung, um die Kosten den Pflegebedürftigen aufzubürden. Das sehen wir äußerst kritisch und fordern für dieses und weitere Schnittstellenprobleme eine Gesamtbetrachtung und eine Lösungsstrategie.

Bundeseinheitliche Kriterien für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse

Frage des DPR

Um Pflegende aus dem Ausland in die deutsche Pflegelandschaft integrieren zu können, fordert der DPR bundeseinheitliche Kriterien für das Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse, die sich an der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG orientieren.

Antwort der CDU

Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen. Und dieses Instrument wirkt: Nach der erfolgreichen Anerkennung sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Berufsabschluss erwerbstätig. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfangreiche Wirkungsanalyse, die die Bundesregierung im Juni 2017 vorgestellt hat. Bevor das Anerkennungsgesetz in Kraft trat, hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz hat dies geändert. Es schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Das Gesetz verbessert damit die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten.

Antwort der SPD

In der Arbeitswelt von morgen kommt der Weiterbildung grundsätzlich eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen deshalb eine Weiterbildungsoffensive. Bestehende Qualifizierungsangebote werden wir ausbauen und aufeinander abstimmen. Mit der Weiterbildungsoffensive und dem Recht auf Weiterbildung wollen wir grundsätzlich die Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland stärken – hierzu gehört bei Bedarf auch der Bereich der interkulturellen Kompetenzen. Die Stärkung dieser interkulturellen Kompetenzen für Fachkräfte im Gesundheitswesen erscheint sinnvoll. Mit einem Einwanderungsgesetz regeln wir transparent und verständlich, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern darf. Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte richtet sich nach den Interessen unseres Landes. Der Fachkräftemangel gefährdet unsere Wirtschaftskraft, unsere sozialen Sicherungssysteme und damit letztendlich auch unseren Wohlstand. Wir wollen deshalb ein Einwanderungsgesetz schaffen, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland besser steuern können. Ein zentrales Element bei der Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen und Nachqualifizierung ist die Verzahnung von Kompetenzfeststellung und Arbeitsmarktintegration. Jedem und jeder soll eine Kompetenzfeststellung ermöglicht werden. Die Kosten für Anerkennungsverfahren werden wir sozialverträglich gestalten und einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Anerkennungsverfahren festschreiben.

Antwort der LINKEN

Die Forderung unterstützen wir.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss zügig vereinheitlicht und vereinfacht werden, das gilt für alle Branchen und Qualifikationen und insbesondere auch für die Pflegeberufe. Statt einer schleppenden und unterschiedlichen Umsetzung der Anerkennungsverfahren in den Bundesländern sind einheitliche, funktionierende und effiziente Strukturen und Verfahren gefragt. Darüber hinaus wollen wir mit einem Einwanderungsgesetz attraktive Rahmenbedingungen für gezielte Einwanderung von Fachkräften setzen. Dafür sollen die Möglichkeiten zur arbeitsplatzgebundenen Einwanderung liberalisiert und entbürokratisiert werden. Mit einer Talentkarte sollen qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien auch ohne Nachweis eines Arbeitsangebots nach Deutschland kommen können.

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