DPR Presseinformation
Berlin (20. Juli 2009) – Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Studie der Hamburger Rechtsmedizin zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung aus 2008. In der Studie wird sichtbar, dass den Themen Dekubitus und Dekubitusprophylaxe weiterhin unsere verstärkte Aufmerksamkeit und Intervention bedürfen.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt nach wie vor die Umsetzung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe, der gegenwärtig vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) aktualisiert wird. Namhafte Experten haben die in der Literatur beschriebenen Auswirkungen und Ergebnisse in die Aktualisierung einbezogen und damit ein sektorenübergreifendes anzuwendendes Muster für den Umgang mit Dekubitalgeschwüren bzw. deren Prophylaxe beschrieben. In Berlin am Pflegewissenschaftlichen Institut der Charité Universitätsmedizin Berlin wurde 2009 bereits zum achten Mal eine bundesweite Prävalenzerhebung durchgeführt. Der in 2008 darin nachgewiesene Risikostand in 37 Pflegeheimen und 19 bundesweiten Kliniken zeigt die Risikogruppen in diesem Zusammenhang auf. Insgesamt wurden 3192 Personen mit einem Dekubitusrisiko in der Studie erfasst. In den Kliniken entsprach dies einem Anteil von 39,4 % und in den Pflegeheimen sogar von 62,5 %. Die Prävalenz von Dekubitalgeschwüren in den Kliniken betrug 12,7 % und in den Pflegeheimen 7,3 %. Dabei variierten die Unterschiede sehr weit. Selbst wenn die Risikogruppen vergleichbar waren, wurden Differenzen in der Prävalenz festgestellt.
In Hamburg wurde seit 2001 regelhaft eine Erfassung zu der Dekubitusbehandlung durchgeführt. Auch wenn festzustellen ist, dass es rückläufige Bewegungen gibt, so ist jeder einzelne Dekubitus für die Patienten oder den Bewohner eine sehr schwere Bürde und verursacht unendliches Leid. Der Deutsche Pflegerat fordert seine Berufsangehörigen zu weiterer intensiver Intervention in diesen Feldern auf. Die Rahmenbedingungen haben entscheidenden Einfluss auf die Qualität der Versorgung. Die Kranken- und Pflegekassen sowie die Träger der Einrichtungen werden daher aufgefordert, vor allem ausreichend Personal und die entsprechenden Rahmenbedingungen – wie Materialien zur Lagerung, Prophylaxe und Behandlung – zur Verfügung zu stellen. Nur mit verbindlicher und guter Strukturvorhaltung ist ein besseres Ergebnis zu erzielen. Die Prozessverantwortung liegt bei Trägern und Pflegekräften gemeinsam.