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DPR begrüßt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und fordert rasche Umsetzung
DPR Presseinformation

Berlin (29. Januar 2009) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt ausdrücklich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das darauf basierende neue Begutachtungsverfahren, das heute vom Beiratsvorsitzenden Dr. h.c. Jürgen Gohde zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in Berlin übergeben wurde.
Positiv bewertet wird vom DPR auch, dass mit dem neuen Begutachtungsinstrument der verrichtungsbezogene Ansatz auf der Basis von Zeitkorridoren verlassen wird und damit auch besondere Bedarfskonstellationen Berücksichtigung finden.
„Für die Pflegeberufe bedeutet dieser neue und umfassende Pflegebedürftigkeitsbegriff im Begutachtungsverfahren die Chance endlich das ganze Spektrum der pflegerischen Unterstützungs- und Betreuungsangebote auch wirklich einsetzen zu können. Die Pflege im Minutentakt würde endlich ersetzt durch individuelle und passgenaue Hilfen“, sagte Franz Wagner, Vize-Präsident des DPR und zugleich aktives Mitglied im Beirat.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit im SGB XI und das darauf basierende Begutachtungsverfahren wird von der professionellen Pflege bereits seit Einführung der Pflegeversicherung als zu eng, zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch kritisiert. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2006 einen Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einberufen. Mit dem nun vorgestellten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der langjährigen Forderung des DPR Rechnung getragen einem Begriff der Pflegebedürftigkeit zu folgen, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen und den Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen in den Mittelpunkt stellt, sondern darüber hinaus auch kognitive und psychische Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt.
„Wer es ernst meint mit einer besseren pflegerischen Versorgung, der muss jetzt für die rasche Umsetzung der Empfehlungen des Beirates sorgen. Diese Reform wäre ein echter Meilenstein“, so Wagner.
Von den politischen Entscheidungsträgern erwartet der DPR daher eine umgehende Realisierung. Der Fokus ist weiterhin auf die Lebenssituation chronisch kranker, pflegebedürftiger und behinderter Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen zu richten. Bei den Leistungen der Pflegeversicherungen muss dabei, so der DPR, darauf geachtet werden, dass mit einem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff keine Leistungsansprüche aus anderen Sozialgesetzbüchern abgebaut werden.

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