Der Deutsche Pflegerat (DPR) strebt die Einführung von Berufskammern für die rund 1,2 Millionen Angehörigen der Kranken- und Altenpflegeberufe an. In einem einstimmig gefassten Beschluss des DPR, der auf dem Heilberufe-Fachkongress "Pflege 2009" vor rund 1000 Teilnehmern verkündet wurde, heißt es dazu: "Der Deutsche Pflegerat als Dachverband der Pflegeorganisationen fordert umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung." Wesentliche Ziele einer solchen Kammer seien die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für die Bevölkerung und die Förderung und Überwachung der beruflichen Belange der eigenen Berufsgruppe. "Der Heilberufe-Kongress in Berlin ist für uns der Auftakt zu einer Generaldebatte in Deutschland über die Schaffung von Pflegekammern", sagte Ratspräsidentin Marie-Luise Müller. "Die Gesundheits- und Sozialpolitik in Deutschland ist geprägt vom Prinzip der Selbstverwaltung. Der Pflege wird dieses Recht bislang versagt." Im Bundesland Hessen bestehen nach Einschätzung des Pflegerates derzeit die größten Chancen, eine Pflegekammer einzuführen. "In Hessen liegt ein umfangreiches Positionspapier des Fachbeirats zur Pflegekammer vor"; sagte Rolf Höfert, Geschäftsfüher des Deutschen Pflegeverbandes und Mitglied im Pflegerat. Das Papier sei bei den politisch Verantwortlichen, insbesondere bei der regierenden CDU, auf Wohlwollen gestoßen.
Anders als Ärzte und Psychotherapeuten organisieren Krankenschwestern und Altenpfleger in Deutschland ihre berufspolitischen und arbeitsrechtlichen Belange bislang ohne eigene Kammer. "Das Argument, das Recht auf Verkammerung sei selbstständigen Berufen vorbehalten, ist haltlos", sagte Peter Bechtel, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK). Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein vom Pflegerat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Kieler Juristen Professor Gerhard Igl, das nur in der DPR-Geschäftsstelle bestellt werden kann. Danach ist die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft der Pflegeberufe verfassungsrechtlich möglich. (TH)
Bestellung Igl-Gutachten
Heilberufe Kongress "Pflege 2009"