DPR Presseinformation
BERLIN, 17. März 2008
„Auch wenn das Gesetz hinter den Erwartungen zurückbleibt, bringt es in einigen Bereichen durchaus Verbesserungen“, so Marie-Luise Müller, Präsidentin des DPR. „Zu begrüßen seien vor allem die Verbesserungen der Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“, so Müller weiter. Zur Verbesserung der Pflegebetreuung für demenzkranke Menschen in stationären Einrichtungen sei nach Auffassung des DPR eine pflegefachliche Qualifikation unverzichtbar.
Der DPR begrüßt die Möglichkeit Pflegestützpunkte einzurichten, da die Grundidee einem großen Bedürfnis der Betroffenen und ihrer Angehörigen entspricht. Durch die Entscheidung für oder gegen Pflegestützpunkte auf Landesebene erwartet der DPR einen Wettbewerb der Ideen und Konzepte, der mittelfristig flächendeckend zu einer besseren Versorgungsqualität beitragen wird. „Wir registrieren erfreut, dass unsere Forderungen nach Unabhängigkeit der Berater vom Gesetzgeber aufgegriffen wurde. Die Forderung nach Absicherung der Pflegefachlichkeit besteht nach wie vor“, so Franz Wagner, Vize-Präsident des DPR.
Besonders bedeutsam für den DPR ist die Veränderung des Sozialgesetzbuches V im Rahmen der Gesetzesnovelle. Im § 63 (3) wurde die Möglichkeit geschaffen Modelle zur Verordnung von Pflegehilfs- und Verbandsmitteln und zur Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege zu integrieren sowie die Möglichkeit der Ausübung der Heilkunde durch Pflegefachkräfte. Mit diesen Regelungen ist der Gesetzgeber der Empfehlung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen gefolgt und hat in einem ersten Schritt die Koalitionsvereinbarungen zur Stärkung der Pflegeberufe im System umgesetzt. „Bei allen Hürden, die zwischen der gesetzlichen Regelung und der Verwirklichung von Modellen noch liegen mögen, ist bedeutsam, dass der Gesetzgeber rechtlich eine Tür zur Ausübung der Heilkunde durch Pflegefachkräfte geöffnet hat“, sagte Franz Wagner.
Deutlich sei, dass der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende Reform des SGB XI auf der Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und mit einer langfristigen Sicherung der Finanzausstattung auf den Weg bringen müsse.