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21.11.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Änderungsantrag der Ampelkoalition zur PPR 2.0. weckt Hoffnung – Skepsis bleibt

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition zu den Regelungen für die Personalbesetzung in der Pflege im Entwurf eines Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes sagt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Mit diesem Änderungsantrag sehen wir eine echte Chance, dass die PPR 2.0 eingeführt und tatsächlich als Startpunkt für eine langfristige Weiterentwicklung verstanden werden kann. Trotzdem bleibt auch eine Skepsis, denn es wird darauf ankommen, welches Verfahren zur Erprobung ausgewählt wird und was die Selbstverwaltungspartner vereinbaren oder was das Bundesgesundheitsministerium vorgibt, wenn diese sich nicht einigen können.

Der Deutsche Pflegerat appelliert deshalb an die Politik: Die beruflich Pflegenden in Deutschlands Krankenhäusern setzen ihre Hoffnungen darauf, dass Sie weiterhin bereit sind, Ihr Versprechen einzulösen und die PPR 2.0 einzuführen.

Der Änderungsantrag schafft ein Stück mehr Klarheit für die langfristige Entwicklung des Instrumentariums zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser bei Einbezug des Intensivbereichs. Darin steckt die Chance, die PPR 2.0, wie sie gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ver.di und dem Deutschen Pflegerat entwickelt wurde, nicht nur als Übergangsinstrument, sondern als Ausgangspunkt für ein dauerhaft anzuwendendes, lernfähiges Verfahren weiterzuentwickeln.

Bestehen bleibt jedoch die grundsätzliche Kritik des Deutschen Pflegerats an den Formulierungen im Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Die Schiebung von Regelungen in die Zukunft lassen zentrale Fragen unbeantwortet.

Es fehlt die Gewissheit darüber, welche Personalbemessung tatsächlich erprobt werden soll. Und ob überhaupt bundesweit ein Instrument per Rechtsverordnung eingeführt wird. Unklar bleibt auch, ob und wie Konsequenzen bei Nichterfüllung von Vorgaben gezogen würden. Der Gesetzgeber muss Antworten zu diesen Fragen geben.

Die vorgesehene Entwicklung einer bundesweit verbindlichen und einheitlichen Pflegepersonalbemessung für Intensiveinheiten als auch die Weiterentwicklung der Personalbemessung auf sogenannten Normalstationen darf nicht allein bei der Selbstverwaltung bzw. den Kostenträgern und Arbeitgebern liegen. Die berufliche Pflege und deren wissenschaftliche und manageriale Expertise muss eng in alle Entwicklungsschritte einbezogen werden!

Unzureichend geregelt sind der Aufbau und die Finanzierung des gesamten Entwicklungsprozesses hin zu einer bundesweit verbindlichen Personalbemessung in sämtlichen Krankenhausbereichen. Der Deutsche Pflegerat schlägt die dauerhafte Einrichtung eines Instituts für die Personalbemessung in der Pflege („InPeP“) vor, das langfristig und sicher finanziert werden muss. Das sichert die Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Instrumentariums zur Pflegepersonalbemessung. Und damit auch die Patientensicherheit.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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