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06.04.2017 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Bundeskabinett geht mit Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen den richtigen Weg

Deutscher Pflegerat begrüßt die schnelle Umsetzung der Ergebnisse der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (5. April 2017) die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, beschlossen.

Zum Kabinettsbeschluss erklärt der Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) Andreas Westerfellhaus:

„Das Bundeskabinett setzt die Ergebnisse der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ zügig um. Das ist richtig und wichtig. Dabei ist der Deutsche Pflegerat beim fachlichen Austausch zur Vereinbarung der Pflegepersonaluntergrenzen mit eingebunden. Das sichert zu Recht die Interessen der professionell Pflegenden am Vereinbarungsergebnis.

Der DPR wird dabei besonders darauf achten, dass es nicht zu Personalverschiebungen von einem Bereich hin zu anderen Bereichen kommt. Die professionell Pflegenden im Krankenhaus benötigen mehr Kolleginnen und Kollegen. Rund 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krankenhauspflege fehlen bereits heute.

Mit der Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen es für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, kann ein Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Versorgungsqualität geleistet werden. Der DPR begrüßt es, dass der entsprechende Pflegestellenaufbau zur Absicherung dieser Untergrenze finanziell gefördert werden soll.

Unverzichtbar ist, dass eine Verwendungsfestschreibung der Mittel für die Pflege erfolgt und die Einhaltung der Personaluntergrenzen nachweislich geprüft und mit verbindlichen Vergütungsabschlägen bei Nichterfüllung sanktioniert wird. Darüber hinaus ist es aus Sicht des DPR erforderlich, über die jetzt vorgesehene Lösung hinaus Mindestbesetzungen im Bereich der Pflege für alle Krankenhausbereiche festzulegen. Bei allen Maßnahmen muss jedoch die notwendige personelle Flexibilität der Krankenhäuser gewährleistet bleiben.

Ein weiterer erfolgreicher Schritt für mehr Personal ist die geplante Bündelung der Fördermittel für die Pflege in einem Topf. Das erhöht die Transparenz und lässt eine verbesserte Personalausstattung für die Pflege zu. Der bereits bestehende Pflegezuschlag soll um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit ab 2019 von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Die Zuordnung der Fördermittel muss unter anderem über die Pflegegrade der Patientinnen und Patienten erfolgen. Das entlastet die Krankenhäuser und sorgt für einen zielgerichteten Abruf der Mittel.

Unabhängig vom jetzigen Kabinettsbeschluss benötigen wir wissenschaftlich fundierte, unabhängige Personalbemessungsregelungen, deren Ergebnis auch für die Krankenhausfinanzierung verbindlich gelten. Das für die professionell Pflegenden zur Verfügung stehende Geld muss auch bei diesen ankommen.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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