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26.04.2024 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Bundesrat verabschiedet Pflegepersonalbemessungsverordnung

Historischer Meilenstein

Der Bundesrat hat heute der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) zugestimmt, die ab dem 1. Juli 2024 in der stationären Krankenpflege gilt.

„Mit dem Beschluss zur Pflegepersonalbemessungsverordnung hat der Bundesrat für die Profession Pflege in Deutschlands Krankenhäusern Geschichte geschrieben. Zum ersten Mal wird ein Personalbemessungssystem eingeführt. Das ist ein Meilenstein für die Attraktivität des Pflegeberufs und für die Sicherung der Versorgung“, weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin.

Nach langjährigen Forderungen, Diskussionen, Entwicklung, Evaluationen und Anpassungen des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 durch den Deutschen Pflegerat, der Gewerkschaft ver.di und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind die Ergebnisse der Erprobung in die nun verabschiedete Verordnung eingeflossen.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, ergänzt: „Wir sind stolz, dass dieser historische Schritt gelungen ist. Unser Dank gehört allen Beteiligten für die jahrelange gute Zusammenarbeit mit dem klaren Ziel, die Profession Pflege zu stützen und damit auch die pflegerische Versorgung zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, das Bundesgesundheitsministerium und die Länder haben mit der Entscheidung für die PPBV einen wichtigen und entscheidenden Pfeiler für die Profession Pflege gesetzt.“

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel für bessere Arbeitsbedingungen ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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