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16.04.2024 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Bundesratsausschuss befürwortet Pflegepersonalbemessungsverordnung zur Sicherung der Pflege

Deutscher Pflegerat begrüßt die Empfehlung und fordert schnelle Umsetzung

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat dem Bundesrat empfohlen, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) mit wenigen Änderungen zuzustimmen.

„Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren gewartet“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es ist eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung.“ Die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen soll nun an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen werden, anstatt an Zahlen, Geld oder Controllingdaten.

Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver. di hat der Deutsche Pflegerat bereits in der vorherigen Legislaturperiode für dieses wichtige Ziel gekämpft. Daraus entstand zusammen die PPR 2.0 als Grundlage für die Pflegepersonalbemessungsverordnung.

„Der Dank gebührt dem Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern für diese Entscheidung zur Sicherung der Pflege. Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses sind pragmatisch und richtig. Sie greifen nun die korrekten Minutenwerte im Grundwert bei der Kinder-PPR 2.0 auf und ermöglichen durch die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent einen flexibleren Qualifikationsmix“, ergänzt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Außerdem wurde beschlossen, die PPBV verbindlich zu evaluieren. Der Deutsche Pflegerat begrüßt diese kontinuierliche Weiterentwicklung der PPR 2.0. Dabei müssen für eine Kompetenzentwicklung in der Pflege und der Weiterentwicklung in der Patientenversorgung auch Vorgaben für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf den Stationen berücksichtigt werden.

Der Deutsche Pflegerat betont, dass die PPBV ein Etappenziel ist, das nun gemeinsam umgesetzt werden muss. Der Alternativvorschlag, die Einführung auf den 1. Juli 2025 zu verschieben, wird vom Deutschen Pflegerat klar abgelehnt. Vogler und Maier machen hierzu deutlich: „Unser Handeln muss sich am Bedarf der Patienten und Pflegebedürftigen sowie an der Versorgungssicherheit orientieren und duldet keinen weiteren Aufschub.“ Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses für eine Forderung des Bundesrats nach zeitnahen Regelungen der Bundesregierung zur Entlastung des Pflegepersonals von bürokratischen Aufgaben und zu weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wird vom Deutschen Pflegerat ausdrücklich unterstützt.

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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