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29.01.2015 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff allein löst nicht alle Probleme

Westerfellhaus: „Die Personalsituation muss parallel geregelt werden“


Noch im Sommer 2015 soll der Gesetzentwurf zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kommen. „Wir begrüßen dieses klare Bekenntnis des Bundesgesundheitsministers“, betont Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, heute in Berlin: „Die schnelle und seit langem erwartete Umsetzung ist wichtig“.

 

Der Präsident des Deutschen Pflegerats ist überzeugt: „Durch das mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einhergehende erweiterte Pflegeverständnis wird die Pflegelandschaft nachhaltig verändert. Das bedeutet einen Motivationsschub für alle Pflegefachpersonen“.

Zugleich dürfe man jedoch nicht die Erwartungen an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu hoch setzen. „Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsgriffs wird es nicht gleichzeitig und automatisch zu mehr Personal in der Pflege kommen“, mahnt Westerfellhaus.

„Der Deutsche Pflegerat fordert daher gleichzeitig mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch die Personalsituation in der Pflege auf das neue Pflegeverständnis anzupassen“, führt Westerfellhaus weiter aus. „Ansonsten wird es zu Enttäuschungen kommen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kann in der Praxis scheitern, wenn nicht das für seine Umsetzung benötigte Personal vorhanden ist.”

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V.  (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

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