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26.04.2024 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung

Der Sachverständigenrat hat eine Blaupause zur Rettung der Pflege vorgelegt

Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege

Zu den Inhalten des Gutachtens des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR):

„Das Maßnahmenpaket des Sachverständigenrats zur Sicherung des Personals im Pflege- und Gesundheitswesen und damit zur Sicherung der Versorgung ist beeindruckend. Es ist eine Blaupause zur Rettung des Pflege- und Gesundheitswesens.

Der Deutsche Pflegerat unterstützt das Gutachten und sieht darin viele seiner langjährigen Forderungen aufgegriffen und bestätigt. Die im Gutachten genannten Maßnahmen müssen in einen Maßnahmenplan überführt werden. Erforderlich ist die Bildung einer Task-Force unter Beteiligung der Profession Pflege, die jeden einzelnen Punkt wertfrei aufgreift und umgehend in die Umsetzung bringt.

Die Gesetzgebung muss jetzt vorangetrieben werden – ohne Wenn und Aber. Spätestens jetzt kann niemand mehr Zweifel an der Notwendigkeit eines grundlegenden Umbaus des Pflege- und Gesundheitswesens unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Pflege haben. Das Gutachten verdeutlicht, dass die Fortführung ineffizienter Strukturen keine Lösung ist.“

Zu den vom Sachverständigenrat u.a. vorgeschlagenen und vom Deutschen Pflegerat seit Jahren geforderten Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung von Personalplanungs- und -einsatzmodellen, wie sie beispielsweise aktuell mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung im Bundesrat zur Verabschiedung ansteht. Zudem wird die Stärkung der professionellen Autonomie und Selbstorganisation in der Pflege durch die Etablierung von Pflegekammern und die Einführung einer beruflichen Registrierungspflicht empfohlen.

Der Sachverständigenrat empfiehlt außerdem die Modernisierung von pflegerischen Aufgaben- und Verantwortungsprofilen, wie sie derzeit im Rahmen des kommenden Pflegekompetenzgesetzes umgesetzt wird, sowie die Schaffung lebenslanger Karrierewege. Insbesondere sollten qualifizierte Pflegefachpersonen auf der Grundlage eines allgemeinen Heilberufegesetzes befugt sein, eigenverantwortlich und selbständig Heilkunde auszuüben.

Des Weiteren empfiehlt der Sachverständigenrat ein nationales Monitoring der Personalressourcen, das in eine strategische Gesundheitspersonalplanung eingebunden werden sollte. Gezielte Maßnahmen zur Professionalisierung und Akademisierung der Pflege werden ebenfalls empfohlen. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines durchlässigen Qualifikationsstufenmodells sowie eine Fortbildungspflicht für Pflegeberufe.

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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