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02.12.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat: Gesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen zu verbessern

Deutscher Bundestag verabschiedet Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag (2. Dezember) und der darin beschlossenen Regelungen für die Personalbesetzung in der Pflege äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige Vorschläge des Rats aufgegriffen. Es wurde deutlich nachgebessert. Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden.

Neben der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder wird zudem auch ein System für die Intensivstationen erprobt. Die Federführung für die Beauftragung liegt hierfür richtigerweise beim Bundesgesundheitsministerium. Richtig ist auch, dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben.

Die nun festgeschriebene wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung greift auf die Forderung des Deutschen Pflegerats zurück. Damit wird die PPR 2.0 der Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Konkretisiert für die Weiterentwicklung werden die Themen Qualifikationsmix, Digitalisierung und auch die Personalbemessung in Notaufnahmen. Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen.

Entscheidend ist nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Verordnung muss im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat wird wachsam seinen weiteren Verlauf verfolgen. Denn nach wie vor sind viele Entscheidungen in die Zukunft verschoben und zudem seitens des Bundesfinanzministeriums wie auch des Bundesrates zustimmungspflichtig.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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