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21.10.2019 Arbeitsbedingungen Bildung Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat unterstützt alle Bestrebungen für einen gerechteren Lohn in der Pflege

Auch die Kostenträger müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden – Steuerfreibetrag sofort umsetzbar

Zur heutigen Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) erklärt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Es besteht dringender Handlungsbedarf für einen gerechteren Lohn in der Langzeitpflege, aber auch für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in allen Sektoren der pflegerischen Versorgung. Das ist in der Gesellschaft allgemein akzeptiert.

Einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag in der Langzeitpflege steht dabei aus Sicht des Deutschen Pflegerats nichts entgegen. Berücksichtigen müsste dieser regionale Unterschiede und weitere Besonderheiten.

Das gravierende Lohngefälle zwischen den Sektoren sowie den Regionen muss abgebaut werden. Entgeltabweichungen von monatlich bis zu 670 Euro zwischen der Langzeitpflege und der Pflege im Krankenhaus sind nicht nachvollziehbar und angesichts der künftigen weitgehend einheitlichen Ausbildung inakzeptabel. Eine gerechte Entlohnung ist ein wesentliches Element der Verbesserung der Attraktivität des Berufes. Die dafür notwendige Refinanzierung muss sichergestellt werden.

Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lohnsituation umgehend zu nutzen. Eine Alternative könnte dabei die Pflegekommission sein, wie sie jetzt durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung neu strukturiert
werden soll.

Die Aufgabe der Kommission liegt in der Festlegung von Mindestlöhnen für die Pflegebranche, künftig auch für Pflegefachpersonen sowie von Mindestarbeitsbedingungen. Ob es dadurch für die Mehrheit der Pflegefachpersonen zu Lohnsteigerungen kommen wird, ist jedoch aus Sicht des Deutschen Pflegerats fraglich.

In der Hand haben es bereits heute die Kostenträger von Kranken- und Pflegekassen sowie die der Sozialhilfeträger. Sie sollten bundesweit endlich für faire Vergütungsverhandlungen und angemessene Vergütungsabschlüsse sorgen, die die Bezahlung eines gerechten Lohns ermöglichen. Hierzu gehört auch eine Zahlung von Zuschlägen für Wochenendarbeit, in der Nacht sowie an Feiertagen, die weit über eine tarifliche Regelung hinausgeht. An Wochenenden sollte dieser Zuschlag 100 bis 150 Prozent betragen. Damit würde den in der Pflege Tätigen ein Ausgleich für die belastenden ungünstigen Arbeitszeiten und die damit einhergehende schlechte Work-Life-Balance geboten werden.

Der Gesetzentwurf darf zudem nicht Halt machen an weiteren Überlegungen. Sofort umgesetzt werden könnte beispielsweise die Einführung eines Steuerfreibetrags für professionell Pflegende am Bett. Das würde zugleich auch zu keinen weiteren finanziellen
Belastungen der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen führen.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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