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01.02.2016 Bildung Pressemitteilung

Die Arbeit der Pflegenden wird aufgewertet

Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, hat in einem Beitrag für den „Tagesspiegel“ (Sonntagsausgabe, 24. Januar 2016) die geplante Reform der
Pflegeausbildung gelobt. Der Beitrag ist in der Rubrik „Zurück GESCHRIEBEN“ erschienen:

„Der Entscheidung des Bundeskabinetts für eine generalistische Pflegeausbildung mit
Schwerpunktbildung geht eine fast zehn Jahre lange Diskussion voraus, bei der zahlreiche
Argumente des Für und Wider eines solchen Schritts abgeklopft wurden.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung. In der generalistischen
Pflegeausbildung mit der Zusammenführung der drei Pflegefachberufe
„Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“
sehen wir einen Meilenstein, mit dessen Hilfe die berufliche Entwicklung
der Pflegeberufe in Deutschland sowie das Selbstverständnis der professionell Pflegenden
gefördert wird. Beides sind Positionen, die seit Langem aus der Pflege selbst
kommen. Das Bundeskabinett hat mit seinem jetzigen Beschluss die richtigen Weichen
für die Zukunft der so wichtigen Pflegeberufe gestellt.

Die Frage, warum es eine neue generalistische Pflegeausbildung braucht, muss mit
Blick auf die geänderten Rahmenbedingungen der Pflegeberufe beantwortet werden.
So nimmt die Anzahl der Pflegebedürftigen, die eine medizinisch orientierte Versorgung
benötigen, in der ambulanten und stationären Altenpflege gravierend zu.
Gleichzeitig werden immer mehr alte und hochbetagte Patientinnen und Patienten
mit mehreren Erkrankungen und zunehmenden Alterserkrankungen, wie beispielsweise
Demenz, in Krankenhäusern versorgt. Hier wird die neue Pflegeausbildung zu
einer der wichtigsten Antworten auf die Herausforderungen des demografischen und
epidemiologischen Wandels.

Das macht jedoch veränderte Kompetenzprofile erforderlich, die ausgebildet werden müssen.
Pflege muss künftig auf Kompetenzen aufbauen, die übergreifend gelten. Sie muss sich zeitgleich
mit dem Pflegebedürftigsein und dem Kranksein auseinandersetzen.
Die dabei an die Pflege gestellten Aufgaben müssen unmittelbar beim hilfebedürftigen
Menschen geleistet werden können.

Die Neuregelung der Pflegeberufe ist dringend geboten und wird von vielen professionell
Pflegenden zu Recht gefordert. Bislang hat sich die Pflegeausbildung an den zu
versorgenden Altersgruppen – Kinder, Erwachsene, alte Menschen – und an den Institutionen
der Versorgung – Krankenhaus, Altenheim – orientiert. Mithilfe der generalistischen
Pflegeausbildung wird es nun erstmals gelingen, die erforderlichen pflegerischen
Kompetenzen für pflegebedürftige und kranke Menschen jeden Alters in den Mittelpunkt
zu stellen.

Die Stärken und Besonderheiten der drei bisherigen Pflegefachberufe
werden zu einem neuen Pflegeberuf mit einem einheitlichen Berufsabschluss
zusammengefasst. Das ist etwas anderes und mehr als die Aneinanderreihung
von Pflegetätigkeiten. Mit der neuen Pflegeausbildung wird endlich gesetzlich anerkannt,
dass Pflege einen ureigensten Bereich hat, der als sogenannte vorbehaltene
Aufgaben definiert wird.
Das umfasst die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der pflegerischen Versorgung
sowie die Überprüfung der Pflegequalität. Dadurchwird die Qualität der Pflege gesteigert.
Eine weitere Antwort auf die steigenden Anforderungen ist die hochschulische Ausbildung
als zweiter Zugang zum Beruf. Damit werden neue Bewerbergruppen angesprochen.

Die Reform der Pflegeausbildung ist eine gute Nachricht für alle professionell Pflegenden.
Ihre Arbeit wird dadurch aufgewertet. Die neue Ausbildung wird zu besseren
Karrierechancen und zu einer besseren Bezahlung, insbesondere in der Altenpflege
führen. Durch die reformierte Ausbildung haben die zukünftigen Pflegefachpersonen
zudem mehr Möglichkeiten für einenWechsel innerhalb des Berufsfeldes. Das steigert
die Attraktivität des Berufsbildes Pflege, auch hier insbesondere das der Altenpflege,
und fördert den längeren Verbleib im Pflegeberuf.

Dies alles sind wichtige Bausteine dafür, dass sich aufgrund der neuen Pflegeausbildung mehr Menschen für
den Pflegeberuf entscheiden werden. Die neue Pflegeausbildung wird somit zu einem wesentlichen Baustein der Sicherungder pflegerischen Versorgung in Deutschland.“

Ansprechpartner:

Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen
einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus
fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003
handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft
des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im
Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten
der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für
eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des
Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz
Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände des DPR:
- Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
- AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
- Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
- Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
- Bundesverband Pflegemanagement
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
- Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
- Katholischer Pflegeverband e.V.
- Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
- Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
- Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
- Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)

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