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02.08.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

DPR begrüßt Kabinettsbeschluss zum erweiterten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und mahnt weitere Änderungen an

DPR Präsident fordert bindenden Einsatz modernisierter Pflegepersonalregelung im Krankenhaus – Personalbemessungsverfahren muss sich am Bedarf der Patienten orientieren, nicht am unzureichenden Ist-Zustand

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Änderungen zur Pflege im Krankenhaus im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das gestern vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. „Bundesgesundheitsminister Spahn macht jetzt Tempo und will offensichtlich spürbare Verbesserungen erreichen. Die Pflegenden haben lange darauf gewartet, dass die Politik einschreitet," sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates.

„Nachdem eine Einigung zu Pflegepersonaluntergrenzen zwischen GKV-SV und DKG nicht zustande kam und auch der diskutierte Ansatz für eine Einigung aus Sicht des DPR nicht zielführend war, ist es gut, dass nun das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden soll Untergrenzen festzulegen. Allerdings ist völlig offen welche Maßstäbe für die Festlegung das BMG heranziehen wird.

Pflegepersonaluntergrenzen sind aber nur ein Aspekt der Personalausstattung im Krankenhaus, denn damit soll gefährliche Versorgung vermieden werden. Wir begrüßen die Herauslösung des Pflegepersonalbudgets aus dem Gesamtbudget der Krankenhäuser. Es greift aber zu kurz und schreibt die derzeit unzureichende und teilweise gefährliche Personalausstattung fort, wenn das zukünftige Budget auf den IST-Zahlen nach §21 KhEntG berechnet wird. Eine ausreichende Versorgung im Sinne des Sozialrechts setzt ein Personalbemessungsverfahren voraus, das sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Es ist eine entscheidende Schwäche des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass dies nicht vorgesehen ist. Der DPR setzt sich - wie andere Experten auch - für den Einsatz einer modernisierten Pflegepersonalregelung (PPR) ein, da diese immer noch weit verbreitet in den Krankenhäusern im Einsatz ist. Dies wird im parlamentarischen Verfahren ein wichtiger Diskussionspunkt zur Verbesserung des Gesetzentwurfes sein.

Der DPR lehnt Überlegungen, Stellenzuwächse oder Personalausstattung in der Pflege insgesamt durch einen hohen Anteil an Pflegeassistenzpersonal aufzuweichen, strikt ab. Erst bei einer ausreichenden Personalausstattung mit Pflegefachpersonen kann über einen angemessenen und bedarfsgerechten Skill grade mix verhandelt werden.

Bei der Mittelverwendung ist streng darauf zu achten, dass diese zweckbestimmt eingesetzt werden. Dabei ist mit Blick in die Vergangenheit durchaus Misstrauen angebracht. Es muss allerdings ein guter Mittelweg zwischen Kontrolle und bürokratischem Ungetüm gefunden werden."

Ansprechpartner:

Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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