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22.04.2024 Selbstverwaltung Pressemitteilung

Gesundheitsministerium muss Errichtung der Pflegekammer bekanntgeben

Baden-Württemberg vor Entscheidung über Landespflegekammer

Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat den Prüfbericht des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg zur Registrierung für eine Pflegekammer erhalten. Zur noch ausstehenden Veröffentlichung des notariellen Ergebnisses weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), hin:

„Der Deutsche Pflegerat geht davon aus, dass das Quorum für die Gründung einer Landespflegekammer Baden-Württemberg erreicht ist. Wir freuen uns auf die dritte Pflegekammer eines Landes. Die Politik in Baden-Württemberg muss sich nun klar für die Profession Pflege und deren Recht auf Selbstbestimmung bekennen.

Das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration muss aus dem Prüfbericht des Gründungsausschusses die richtigen Schlüsse ziehen und in seiner Abschlusserklärung die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg bekanntgeben.

Der Deutsche Pflegerat weist vorsorglich darauf hin, dass fehlerhafte Widersprüche bei der Bestimmung eines demokratisch legitimierten Quorums außen vor bleiben müssen.

Außerdem betont der Deutsche Pflegerat, dass eine Mehrheit bereits bei 50 Prozent der Stimmen vorliegt und nicht erst bei 60 Prozent, wie es bei der Registrierung zur Kammer in Baden-Württemberg der Fall ist. Diese unverhältnismäßig hohe Hürde gegen eine Mehrheit der Profession muss bei der Bewertung des Quorums und der Veröffentlichung des notariellen Ergebnisses berücksichtigt werden.“

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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