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16.09.2015 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

Gutes und ausreichendes Personal ist die Basis einer hohen Patientensicherheit

Deutscher Pflegerat beteiligt sich am 1. Internationalen Tag der Patientensicherheit

„Die Patientensicherheit ist in unseren Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen akut gefährdet“, mahnte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, anlässlich des 1. Internationalen Tags der Patientensicherheit am 17.09.2015, heute in Berlin.

„Nach dem Abbau von 50.000 Vollzeitstellen im Pflegedienst im Krankenhaus kann die Politik nicht weiter ignorieren, dass dies Konsequenzen für die Qualität der Versorgung hat“, machte Westerfellhaus deutlich. „Bereits heute macht sich der Personalmangel in der Pflege bei den Patientinnen und Patienten negativ bemerkbar. Die Überforderung der professionell Pflegenden nimmt immer weiter zu.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, dass das Personal in der Pflege deutlich aufgebaut wird sowie die nötigen finanziellen Mittel für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. „Dazu muss sich die Politik positionieren. Das Krankenhausstrukturgesetz löst die gravierenden Personalprobleme der Krankenhäuser nicht. Der Gesetzgeber muss im Sinne der Patientensicherheit nachbessern.“

„Die Patientensicherheit steht im engen Verhältnis zur Personalausstattung. Das gilt auch für die stationären Pflegeeinrichtungen“, betonte der Präsident des Deutschen Pflegerats weiter.

„Der Gesetzentwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes enthält keine konkreten Regelungen für mehr Pflegepersonal. Das ist enttäuschend“, kritisierte Westerfellhaus. „Doch ohne eine angemessene Personalausstattung wird die vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhoffte Verbesserung der pflegerischen Versorgung scheitern.“

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass angesichts bundeseinheitlich geregelter Module für die Pflegebedürftigkeit und für die Leistungen, die Personalausstattung vollständig den Verhandlungspartnern in den Ländern überlassen bleibt“, mahnte Westerfellhaus: „Die bereits heute bestehenden Unterschiede von teilweise mehr als 20 Prozent in der Personalausstattung der Pflegeheime je nach Bundesland bleiben somit erhalten. Das hat Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Klienten“.

„Ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel würde zu einer deutlichen Verbesserung der Personalsituation und damit der Versorgung führen“, betonte Westerfellhaus. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass es mit der Anwendung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht bereits heute zu einer geringeren Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen komme. „Der Gesetzgeber muss verbindlich festlegen, welche Personalausstattung für ihn ausreichend ist, um die Bewohnersicherheit zu garantieren. Umgehend muss er darüber hinaus über eine Besitzstandsreglung sicherstellen, dass die Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht zu weniger Personal bei mehr Leistung führt.“

Zur Information:

Der 1. Internationale Tag der Patientensicherheit findet am 17. September 2015 statt. Ausgerufen wurde dieser vom Aktionsbündnis für Patientensicherheit e.V., welchem der Deutsche Pflegerat angehört.

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