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12.12.2016 Pressemitteilung

Landespflegekammer Niedersachsen kommt

Niedersächsischer Landtag verabschiedet Gesetzentwurf

„Niedersachsen bekommt eine Landespflegekammer. Das ist eine großartige Nachricht für die Profession Pflege“, freut sich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), über die heutige (12. Dezember 2016) Zustimmung des Landtags in Niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen.

 

Zusammen mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist das Land Niedersachsen somit bereits das dritte Bundesland mit einer Landespflegekammer und damit mit einer zukunftsweisenden Beteiligung der Pflegeberufe.

 

„Auch die niedersächsische Pflegekammer wird zu einer Stärkung der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen führen und die Pflege stärker in den Mittelpunkt stellen. Damit endet zugleich auch in Niedersachsen die Fremdbestimmung über die Interessen der Pflegefachpersonen“, verdeutlichte der Präsident des Deutschen Pflegerats heute in Berlin weiter.

 

„Die Pflegefachpersonen müssen das Recht haben, die Antworten auf die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft und ihre darin liegende eigene große Verantwortung selbst zu bestimmen. Das geschieht hervorragend über den Weg starker Pflegekammern. Wir rufen alle weiteren Bundesländer dazu auf, im Jahr 2017 konsequent den positiven Beispielen von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu folgen“, so Westerfellhaus weiter.

 

Ansprechpartner:

Andreas Westerfellhaus

Präsident des Deutschen Pflegerats

 

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

 

Telefon: (0 30) 398 77 303

Telefax: (0 30) 398 77 304

 

E-Mail:presse@deutscher-pflegerat.de

Internet:www.deutscher-pflegerat.de

 

 

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

 

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

 

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

 

Mitgliedsverbände:

 

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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