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31.03.2017 Bildung Pressemitteilung

Pflegeberufereformgesetz ist für die professionell Pflegenden das wichtigste Gesetz der Legislaturperiode

Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Einigungswillen der Koalitionsfraktionen

Kurzfristig wurde am Dienstag (28. März 2017) ein gemeinsames Pressestatement der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt, zu dem es dann aber nicht gekommen ist. Verkündet werden sollte ein Kompromissvorschlag zum Pflegeberufereformgesetz. Auch der Koalitionsausschuss (29. März 2017) hat sich nicht mit dem Thema beschäftigt.

Zur Diskussion um das Pflegeberufereformgesetz äußerte sich heute der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Andreas Westerfellhaus:

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt den Einigungswillen der Koalitionsfraktionen zum Pflegeberufereformgesetz, dem für die professionell Pflegenden wichtigsten Gesetz der Legislaturperiode. Ohne dem Gesetz fehlt den enormen Anstrengungen der Bundesregierung zur Pflegepolitik in dieser Legislaturperiode der entscheidende Baustein, der alles zusammenhält. Die größte Reform der Pflege würde damit als die Unvollendete in die Geschichtsbücher einziehen. Gleichzeitig darf jedoch die Zielsetzung des Pflegeberufereformgesetzes nicht durch zu viele Kompromisse gefährdet werden.

Das Pflegeberufereformgesetz ist eine der wesentlichsten Antworten auf den Arbeits- und Fachkräftemangel in der Pflege und trägt wesentlich zur Gewährleistung der künftigen Patientensicherheit bei. Scheitert die Generalistik, dann scheitert zugleich auch die geplante Aufwertung der Pflegeberufe.

Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD dazu auf, gemeinsam mit den für das Gesetz zuständigen Bundesministerien schnellstmöglich eine Lösung für die künftige Pflegeausbildung vorzulegen, bei dessen Findung der Deutsche Pflegerat miteinbezogen wird.

Alle für die Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes notwendigen Daten liegen auf dem Tisch. Ein Scheitern der Reform der Pflegeausbildung wäre desaströs. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen in der Pflicht, die Verantwortung für eine moderne, zukunftssichere Pflegeausbildung noch in dieser Legislaturperiode zu übernehmen und sich nicht dem Druck der Arbeitgeberinteressen zu beugen.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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