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14.01.2020 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Vorschlag für Interimslösung zur Personalbemessung im Krankenhaus an Bundesgesundheits­minister Spahn übergeben

DPR, DKG und ver.di hatten im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) den Auftrag übernommen, bis Jahresende 2019 einen Vorschlag für ein Personalbemessungsverfahren im Krankenhaus als Interimslösung zu entwickeln. Das ist den drei Partnern gelungen. Am 13.1.2020 haben sie Bundesminister Spahn den Vorschlag zur PPR 2.0 präsentiert. Gemäß Beschluss der KAP wird das Ministerium nun den Vorschlag prüfen.

„Die drei Entwicklungspartner repräsentieren ein breites Bündnis mit unterschiedlichen Perspektiven auf das Problem Personalausstattung Pflege im Krankenhaus. Das ist eine Stärke dieses Vorschlages. Mit der PPR 2.0 haben wir einen guten Mittelweg zwischen dem Anspruch auf Orientierung am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten einerseits und der Notwendigkeit einer zeitnah umsetzbaren Lösung andererseits gefunden" sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates.

„Die PPR wird heute noch in vielen Krankenhäusern eingesetzt und sei es zu internen Budgetierungszwecken. Sie ist das bekannteste Instrument zur Personalbemessung. Mit den mit wissenschaftlicher Expertise für die PPR 2.0 vorgenommenen Anpassungen ist es gelungen, die Schwächen der ursprünglichen PPR auszugleichen und zugleich der heutigen veränderten Versorgungsrealität anzupassen. So wurden die zur Bemessung herangezogenen Leistungen und Zeitwerte an die Anforderungen einer guten Pflege angepasst. Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) konnte in das neue Instrument integriert werden. In einem Pretest in mehr als 40 Krankenhäusern wurden Anwendbarkeit und Plausibilität überprüft.

Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig. Seine konsequente Umsetzung wäre auch ein Beitrag zur Beendigung der Personalkrise in der Pflege im Krankenhaus. Der Ball liegt nun beim BMG. Wir setzen auf einen positiven Ausgang der Prüfung der Einführung und eine rasche und konsequente Umsetzung unseres Vorschlages. Parallel muss für eine grundsätzliche Neuentwicklung für die Personalbemessung – die bei der KAP ähnlich wie für die Langzeitpflege festgehalten wurde – ein gesetzlicher Auftrag für die Entwicklung eines neuen Instrumentes erteilt werden. Dies wird erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen."

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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