Angebote für Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger(-innen), Altenpfleger(-innen), Hebammen sowie Angestellte in pflegerischen Assistenzberufen
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Satzung des Deutschen Pflegerates e.V. - DPR
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR e.V.) als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und des Hebammenwesens ist Partner der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheits- und Sozialwesen und vertritt die Belange des Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland. Der Zusammenschluss koordiniert die Positionen seiner Mitgliedsverbände, stärkt deren politische Durchsetzung und fördert eine berufliche Selbstverwaltung.

Migliedschaft

Mitglieder können nur juristische Personen sein. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder.

    Ordentliche Mitglieder sind Organisationen der Berufe des Pflege- und Hebammenwesens.
    Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 der Satzung nicht erfüllen und Ziel und Zweck des Vereins gemäß § 2 unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Eine Ehrenmitgliedschaft für natürliche Personen ist möglich. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

Die Satzung ist als Anhang angefügt.
Anhänge:
ADS . AVG . BALK . BeKD . BDH . BLGS . BFLK . BVG . DBfK . DGF . DPV . VdS . VfAP . VHD . VPU
Deutscher Pflegerat (DPR)
Salzufer 6 | 10587 Berlin