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Aufgaben und Ziele des Deutschen Pflegerates

Aufgaben

Als Dachverband der bedeutendsten Pflege- und Hebammenverbände setzt sich der Deutsche Pflegerat für die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine optimale Ausübung der Profession ein.

Allgemeine Aufgaben

  • Darstellung der Bedeutung und des Nutzens professioneller Pflege und des Hebammenwesens für ein effektives und effizientes Gesundheitssystem im Interesse der Bevölkerung
  • Positionierung zu Lohn- und Tariffragen sowie zur entgeltlichen Vergütung professioneller Pflege- und Hebammenleistungen
  • Förderung und Weiterentwicklung der Pflege- und Hebammenwissenschaft zum Nutzen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen Handlungsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Entwicklung von Stellungnahmen zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen
  • Politische Durchsetzung von beruflichen Zielen der Pflegefachpersonen und Hebammen auf Landes- und Bundesebene sowie innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Mitgestaltung bei Strukturveränderungen, Entwicklungen und Anpassungsprozessen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas
  • Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen
  • Beschäftigung mit Fragen der Strukturreform und der Qualitätssicherung
  • Mitarbeit bei der Entwicklung bzw. Aktualisierung von Leitlinien

Bessere Ausbildung

  • Pflege- und Hebammenausbildung muss sich an modernen pflege- und hebammenwissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten und auf eine lebenslange Karriere im Beruf vorbereiten, sowohl in Deutschland und auch international.
  • Pflege- und Hebammenausbildung muss an Hochschulen und Universitäten weiter etabliert und ausgebaut werden.
  • Pflege- und Hebammenausbildung braucht eine sichere Finanzierung.
  • Pflege- und Hebammenausbildung muss sich an den Anforderungen der Menschen orientieren, die einer pflegerischen Unterstützung oder Hebammenhilfe bedürfen, unabhängig vom Ort und der Art der Unterstützung.
  • Pflege- und Hebammenausbildung braucht auch für die Praxis-Anteile verbindliche Ausbildungsstandards.

Bessere Arbeitsbedingungen

  • Pflegende und Hebammen brauchen zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und ein verpflichtendes betriebliches Gesundheitsmanagement.
  • Pflegende und Hebammen müssen Beruf und Familie vereinbaren können.
  • Pflegende und Hebammen brauchen Anreize und Raum für Qualifizierung und berufsbegleitendes Lernen.
  • Pflegende und Hebammen benötigen mehr Zeit, um Patient/innen und Pflegebedürftige sowie Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gut zu versorgen: Deshalb werden mehr Personalstellen benötigt.
  • Pflegende und Hebammen brauchen klare berufsrechtliche Regelungen für die Berufsausübung.

Ziele

Der Deutsche Pflegerat hat sich Ziele gesetzt, an deren Realisierung er arbeitet:

Reform Pflege- und Hebammenausbildung

Selbstverwaltung

  • Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung entsprechend dem Pflegeberufegesetz und Ausbau der akademischen Pflege
  • Unterstützung der Akademisierung
  • Leistungsrecht: stimmberechtige Beteiligung der Berufsorganisationen der Pflege und des Hebammenwesens in der Selbstverwaltung und im Leistungsrecht.
  • Berufsrecht: Einrichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern und der Bundespflegekammer

Ausbildungskapazitäten/-finanzierung

Personalbemessung und Finanzierung Personalkosten

  • Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und Sicherstellung einer auskömmlichen Ausbildungsfinanzierung.
  • Gesetzliche Festlegung einer am Pflege- und Versorgungsbedarf ermittelten verbindlichen Personalausstattung für Pflege und Geburtshilfe.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern

  • Etablierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, Feststellung des Unterstützungsbedarfes und Gestaltung der finanzierten Leistungen.
  • Zusammenführung gesetzlicher Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zur Überwindung von Schnittstellen.

Chief Government Nurse im BMG

Gesundheit & Soziales

  • Chief Government Nurse“ (Pflegereferent/in mit pflegewissenschaftlicher Qualifikation) im Bundesministerium für Gesundheit.
  • Stärkere Berücksichtigung von Zusammenhängen zwischen Gesundheit und sozialen Faktoren durch entsprechende Leistungen (z.B. Beratung und Patientenedukation, Kindergesundheit durch School Nurses, Ausbau ambulanter psychiatrischer Pflege).

Präventionsgesetz

Förderung Pflege- und Hebammenwissenschaft und -forschung

  • Gesetzgebung auf Bundesebene zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention.
  • Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
  • Sicherstellung einer gesundheitsschützenden und –fördernden Arbeitsumgebung für Pflegende und Hebammen durch Gesetz.
  • Auf- und Ausbau von postgraduierten Studienmöglichkeiten insbesondere Promotionen zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Ausweitung der Finanzierung von Pflege- und Hebammenforschung.

Gesundheitspersonalstatistik

  • Weiterentwicklung der bestehenden Gesundheitspersonalstatistik zu einer bundeseinheitlichen, aussagekräftigen Statistik.