Als Dachverband der bedeutendsten Pflege- und Hebammenverbände setzt sich der Deutsche Pflegerat für die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine optimale Ausübung der Profession ein.
Allgemeine Aufgaben
- Darstellung der Bedeutung und des Nutzens professioneller Pflege und des Hebammenwesens für ein effektives und effizientes Gesundheitssystem im Interesse der Bevölkerung
- Positionierung zu Lohn- und Tariffragen sowie zur entgeltlichen Vergütung professioneller Pflege- und Hebammenleistungen
- Förderung und Weiterentwicklung der Pflege- und Hebammenwissenschaft zum Nutzen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen Handlungsfeldern des Gesundheits- und Sozialwesens
- Entwicklung von Stellungnahmen zu aktuellen gesundheitspolitischen Fragen
- Politische Durchsetzung von beruflichen Zielen der Pflegefachpersonen und Hebammen auf Landes- und Bundesebene sowie innerhalb der Europäischen Union (EU)
- Mitgestaltung bei Strukturveränderungen, Entwicklungen und Anpassungsprozessen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas
- Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen
- Beschäftigung mit Fragen der Strukturreform und der Qualitätssicherung
- Mitarbeit bei der Entwicklung bzw. Aktualisierung von Leitlinien
Bessere Ausbildung
- Pflege- und Hebammenausbildung muss sich an modernen pflege- und hebammenwissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten und auf eine lebenslange Karriere im Beruf vorbereiten, sowohl in Deutschland und auch international.
- Pflege- und Hebammenausbildung muss an Hochschulen und Universitäten weiter etabliert und ausgebaut werden.
- Pflege- und Hebammenausbildung braucht eine sichere Finanzierung.
- Pflege- und Hebammenausbildung muss sich an den Anforderungen der Menschen orientieren, die einer pflegerischen Unterstützung oder Hebammenhilfe bedürfen, unabhängig vom Ort und der Art der Unterstützung.
- Pflege- und Hebammenausbildung braucht auch für die Praxis-Anteile verbindliche Ausbildungsstandards.
Bessere Arbeitsbedingungen
- Pflegende und Hebammen brauchen zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und ein verpflichtendes betriebliches Gesundheitsmanagement.
- Pflegende und Hebammen müssen Beruf und Familie vereinbaren können.
- Pflegende und Hebammen brauchen Anreize und Raum für Qualifizierung und berufsbegleitendes Lernen.
- Pflegende und Hebammen benötigen mehr Zeit, um Patient/innen und Pflegebedürftige sowie Frauen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gut zu versorgen: Deshalb werden mehr Personalstellen benötigt.
- Pflegende und Hebammen brauchen klare berufsrechtliche Regelungen für die Berufsausübung.
Ziele
Der Deutsche Pflegerat hat sich Ziele gesetzt, an deren Realisierung er arbeitet:
Reform Pflege- und Hebammenausbildung
Selbstverwaltung
- Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung entsprechend dem Pflegeberufegesetz und Ausbau der akademischen Pflege
- Unterstützung der Akademisierung
- Leistungsrecht: stimmberechtige Beteiligung der Berufsorganisationen der Pflege und des Hebammenwesens in der Selbstverwaltung und im Leistungsrecht.
- Berufsrecht: Einrichtung von Pflegekammern in allen Bundesländern und der Bundespflegekammer
Ausbildungskapazitäten/-finanzierung
Personalbemessung und Finanzierung Personalkosten
- Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und Sicherstellung einer auskömmlichen Ausbildungsfinanzierung.
- Gesetzliche Festlegung einer am Pflege- und Versorgungsbedarf ermittelten verbindlichen Personalausstattung für Pflege und Geburtshilfe.
Pflegebedürftigkeitsbegriff
Schnittstellen zwischen den Sozialgesetzbüchern
- Etablierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, Feststellung des Unterstützungsbedarfes und Gestaltung der finanzierten Leistungen.
- Zusammenführung gesetzlicher Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zur Überwindung von Schnittstellen.
Chief Government Nurse im BMG
Gesundheit & Soziales
- Chief Government Nurse“ (Pflegereferent/in mit pflegewissenschaftlicher Qualifikation) im Bundesministerium für Gesundheit.
- Stärkere Berücksichtigung von Zusammenhängen zwischen Gesundheit und sozialen Faktoren durch entsprechende Leistungen (z.B. Beratung und Patientenedukation, Kindergesundheit durch School Nurses, Ausbau ambulanter psychiatrischer Pflege).
Präventionsgesetz
Förderung Pflege- und Hebammenwissenschaft und -forschung
- Gesetzgebung auf Bundesebene zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention.
- Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- Sicherstellung einer gesundheitsschützenden und –fördernden Arbeitsumgebung für Pflegende und Hebammen durch Gesetz.
- Auf- und Ausbau von postgraduierten Studienmöglichkeiten insbesondere Promotionen zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Ausweitung der Finanzierung von Pflege- und Hebammenforschung.
Gesundheitspersonalstatistik
- Weiterentwicklung der bestehenden Gesundheitspersonalstatistik zu einer bundeseinheitlichen, aussagekräftigen Statistik.