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01.12.2015 Bildung Pressemitteilung

Im Fokus: Flüchtlinge in der Pflege

Die Flüchtlingswelle stellt für Deutschland Herausforderung und Chance zugleich dar. Menschen, die verfolgt werden, haben nach dem Grundgesetz einen Anspruch auf unseren Schutz. Die Gesundheitsprofessionen sind zudem auf der Grundlage ihrer ethischen Werte dem Schutz von / der Hilfe für vulnerable Menschen und Gruppen verpflichtet.

Versorgung und Integration von Geflüchteten

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Pflegerat von den Regierungen in Bund, Ländern und Kommunen, sich für eine gute Versorgung der Flüchtlinge einzusetzen. Das beinhaltet eine geschützte, menschengerechte Unterbringung ebenso wie medizinische Behandlung. Integration muss ein hohes Ziel sein. Eine Integration kann nur durch das Beherrschen der Landessprache gelingen. Spracherwerb ist zudem eine Voraussetzung für zunehmende Eigenständigkeit, Arbeit zum Lebensunterhalt, das
Erreichen von Schulabschlüssen, berufliche Anpassungen oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen. Insofern hat Investition in Sprachkurse und Förderung von Qualifikationserwerb, im Sinne einer Ausbildung oder eines Studiums, eine Schlüsselrolle für eine gelungene Integration.

 

Personenbezogene Voraussetzungen für den Pflegeberuf

 

Deutschland erlebt seit einigen Jahren einen zunehmenden Fachkräftemangel. Das hängt u.a. mit der demographischen Entwicklung zusammen. In diesem Kontext ist die Flüchtlingswelle auch als eine Chance für Deutschland zu betrachten.
Insbesondere im Bereich der Pflegeberufe gibt es einen Fachkräftemangel. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, könnten - als eine von einer Vielzahl von Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege - bei Flüchtlingen ausbildungsbereite Menschen identifiziert werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung oder ein
Studium in der Pflege sind:
• das Beherrschen der Sprache mindestens auf Level B2 GER (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen),
• die allgemeinbildenden Voraussetzungen, die für eine Zulassung zu einer Pflegeausbildung erforderlich sind,
• die Bereitschaft einen Pflegeberuf zu erlernen und
• die persönliche Eignung für einen solchen Beruf. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei den Flüchtlingen überwiegend um jüngere Männer
handelt, die aus einem Kulturkreis kommen, in dem Pflege nicht zu den hoch angesehenen Berufen gehört. Der Pflegeberuf wird in den Herkunftsländern zudem überwiegend von Frauen ausgeführt. Daher spielt die Frage der Bereitschaft und Eignung für den Pflegeberuf eine besondere Rolle. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist auch, dass viele Flüchtlinge nach Beseitigung der Fluchtursachen in ihre Heimatländer zurückkehren wollen. Tatsächlich werden sie dort dann auch zum Wiederaufbau dringend gebraucht. Bei der
Qualifizierung in Deutschland ist deshalb darauf zu achten, dass sie international anerkannt und anschlussfähig ist und nicht vor allem deutschen Verwertungsinteressen folgt.

Strukturelle Voraussetzungen für den Pflegeberuf

Der Deutsche Pflegerat fordert neben Bundesregierung, Landesregierungen und Kommunen auch die Arbeitgeber und Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen dazu auf, sich für die Qualifizierung von Flüchtlingen in der Pflege einzusetzen. Dies beginnt bei der Förderung von Sprachkursen und schließt auch die Möglichkeit von Praktika in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein, in denen Interessierte überprüfen können, ob sie sich für einen Beruf in der Pflege eignen.
Allerdings gilt auch hier, dass solche Initiativen nur erfolgreich sein können, wenn die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Pflegeberuf sich grundlegend verbessern. Zusätzlich muss betont werden, dass der Pflegefachpersonenmangel mit Flüchtlingen und durch Anwerbung aus dem Ausland allein nicht zu beheben sein wird.

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