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31.08.2018 Bildung Pressemitteilung

Im Fokus: Pflege(berufe)kammer

Warum brauchen wir eine Pflege(berufe)kammer?

Die Pflege(berufe)kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung zu deren Wohl stellvertretend für den Staat wahrnimmt. Die Einrichtung einer Pflege(berufe)kammer bedeutet, dass sich die Berufsgruppe durch Experten/innen aus den eigenen Reihen selber vertritt (Selbstverwaltung) und damit nicht mehr durch den Staat oder Berufsfremde vertreten wird.
Mit Abschluss der Ausbildung werden beruflich Pflegende automatisch Mitglied einer Pflege(berufe)kammer. Oberstes Ziel der Pflege(berufe)kammer ist es, eine sachgerechte und
professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, übernimmt die Pflege(berufe)kammer folgende Aufgaben:


  • Erlass einer Berufsordnung, diese regelt:

    • Berufsbild und Berufsaufgaben

    • Qualitätsstandards in der Berufsausübung

    • berufliche Pflichten (z. B. Schweige- und Dokumentationspflicht)

    • Qualitätssicherung durch Fortbildung

    • Ethische Pflichten im Beruf


    •  

  • Berufsaufsicht

  • Registrierung aller beruflich Pflegenden

  • Statistik und Erhebung von Strukturdaten

  • Weiterbildungsordnung

  • Abnahme der Prüfungen und Vergabe von Lizenzen

  • Regelung der Gutachtertätigkeiten, Benennung von Sachverständigen und das Agieren als Schiedsstelle

  • Beratung des Gesetzgebers und Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.


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Welche Argumente sprechen für die Pflege(berufe)kammer?


  • Die Pflege(berufe)kammer überwacht die rechtmäßige Ausübung des Berufs.

  • Sie definiert pflegerische Aufgabenund Kompetenzprofile.

  • Sie sichert das Qualitätsniveau pflegerischer Dienstleistungen durch Qualifizierung.

  • Sie verpflichtet ihre Mitglieder zu lebenslangem Lernen.

  • Sie sorgt für eine Standardisierung

  • beweisgestützter Pflegeverfahren.

  • Sie veranlasst wissenschaftliche Untersuchungen zur Darstellung der Pflegeberufe.

  • Sie treibt die Professionalisierung voran.


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Was leistet die Pflege(berufe)kammer nicht?

 

 


  • Die Pflege(berufe)kammer ist nicht die Interessenvertretung der einzelnen Pflegefachperson bei Problemen und Konflikten im Beruf oder am Arbeitsplatz.

  • Sie verhandelt keine Tarife.

  • Sie kümmert sich nicht primär um bessere Arbeitsbedingungen.

  • Sie ist nicht zuständig für die fachliche

  • Weiterentwicklung der einzelnen Mitglieder.

  • Sie bietet keine Altersversorgung.

  • Sie führt keine Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch.


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Brauchen wir alle drei: Pflege(berufe)kammer, Berufsverband, Gewerkschaft?

Die Pflege(berufe)kammer steht für die Qualität der pflegerischen Versorgung in den Bundesländern und macht Vorgaben zur Regulierungen des Berufs (z.B.  Fortbildungsverpflichtung). Der Berufsverband vertritt die Interessen der Berufsangehörigen. Er stärkt die Fachlichkeit, setzt sich für gute Rahmenbedingungen
der pflegerischen Arbeit ein und treibt die Professionalisierung der Pflegeberufe voran. Die Gewerkschaft ist für angemessene Gehälter und Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit) zuständig. Pflege(berufe)kammer, Berufsverband und Gewerkschaft ergänzen sich und tragen alle drei entscheidend zu einer guten und sicheren Pflege der zu pflegenden Menschen bei.

Errichtung von Pflege(berufe)kammern in den Bundesländern

Die erste Pflege(berufe)kammer wurde in Rheinland-Pfalz errichtet und nahm 2016 ihre Arbeit auf. In Schleswig-Holstein fand die Kammerversammlung im April 2018
statt und in Niedersachsen im August 2018. Seither haben auch diese Pflege(berufe)kammern ihre Arbeit aufgenommen. In vielen weiteren Bundesländern gibt es
Initiativen zur Errichtung einer Pflege(berufe)kammer. Auch haben Befragungen der Pflegefachpersonen zu ihrer Einstellung zur Pflege(berufe)kammer stattgefunden oder sind geplant.

Bundespflege(berufe)kammer

Im August 2015 hat der DPR gemeinsam mit der Pflege(berufe)kammer RheinlandPfalz beschlossen, eine Gründungskonferenz für eine Bundespflege(berufe)kammer einzurichten. Aufgabe der Gründungskonferenz ist es, die Bildung einer Bundesflege(berufe)kammer als Dach für die bereits bestehenden und in Gründung befindlichen Pflege(berufe)-
kammern vorzubereiten. Die Aufgabe der Bundespflege(berufe)kammer wird es sein, die unterschiedlichen Ordnungen der einzelnen Pflege(berufe)kammern zu harmonisieren und eine gemeinsame Interessensvertretung aller professionellen Pflegefachpersonen zu schaffen und zum maßgeblichen Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden.

 

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel.: + 49 30 / 398 77 303
Fax: + 49 30 / 398 77 304
E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de
www.deutscher-pflegerat.de

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