24.09.2014 Pressemitteilung
Wir haben eine Dynamisierung von Leistungen, die tatsächlich keine ist
„Wir begrüßen die geplante Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent“, betont Thomas Meißner, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats (DPR), angesichts der heutigen Ausschussanhörung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch im Deutschen Bundestag.
„Jedoch kann die Dynamisierung den eingetretenen Realwertverlust der Leistungen seit 1995 nicht ausgleichen, der bei rund 20 Prozent liegt“, kritisiert Meißner. Mit diesem Realwertverlust setze sich der Trend des steigenden Eigenanteils bzw. der steigenden Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen fort, was dem ursprünglichen Ziel der Pflegeversicherung widerspricht. „Wir haben also eine Dynamisierung von Leistungen, die tatsächlich keine ist.“
Anpassungsbedarf sieht der Deutsche Pflegerat auch bei der geplanten Ausweitung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen. „Hier ist Vorsicht geboten, wenn es darum geht, wer diese Leistungen erbringen soll“, mahnt Meißner. Denn bei einigen dieser Leistungen handele es sich um originäre Aufgaben von Pflegefachpersonen. Laut der Begründung des Gesetzentwurfes gehören hierzu u. a. die „Stärkung vorhandener Ressourcen und Fähigkeiten“ der Pflegebedürftigen oder die „emotional stabilisierend wirkende und beratende Begleitung der Angehörigen“.
Es besteht zwar Bedarf an mehr Betreuung auch durch gering qualifizierte Personen. Aber es wird die im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits begonnene Entwicklung fortgesetzt, welche die Abkopplung der Betreuung Pflegebedürftiger und die Entlastung Angehöriger von der professionellen Pflege vorsieht. „Mit dieser Entwicklung werden die dringend gebotene ganzheitliche Versorgung und Qualitätsstandards ausgeblendet“, kritisiert Meißner.
Der Deutsche Pflegerat fordert daher, Betreuungs- und Entlastungsleistungen strukturell in die professionelle Fachpflege einzubinden, um für die Betroffenen das Leistungsangebot nicht noch unübersichtlicher zu machen. Es braucht zudem verbindliche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die Qualifizierungsanforderungen der Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Servicemitarbeiter und über die Qualität der zu erbringenden Leistungen.