Fachkommission zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI)
Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) der Bundesregierung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs im Krankenhaus als Interimslösung entwickelt und im Januar 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eingeführt wurde die PPR 2.0 bisher nicht.
Laut Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP sollen die Arbeitsbedingungen schnell und spürbar verbessert und dazu die verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0) als Übergangsinstrument eingeführt werden
Die Fachkommission PBMI begleitet diesen Einführungsprozess mit pflegewissenschaftlicher und pflegefachlicher Expertise.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (2021) wurde in § 137k SGB V geregelt, dass eine einheitliche und dauerhafte Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus (PePiK) entwickelt und erprobt werden soll. Der Auftrag dazu wurde der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) erteilt.
Im weiteren Entwicklungsprozess wird die pflegerische Expertise einbezogen werden müssen. Dabei wird sich die Fachkommission PBMI einbringen.
Irene Maier, Leitung aus dem Präsidium – Sandra Mehmecke, M.A., Wissenschaftliche Leitung
Bei steigenden fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen an die pflegerische Leistungserbringung in der Langzeitpflege hat sich die Personalsituation und damit die Pflege- und Versorgungssituation in den letzten Jahren stetig verschlechtert, u. a. durch unzureichende Stellenausstattungen, Qualifikationsmix und eine zum Teil völlig unzureichende Vergütung der Pflegefachpersonen.
Die Stellenschlüssel, die weder fachlichen noch wissenschaftlich begründeten Kriterien folgen, sind lediglich Bestandteil der Landesrahmenverträge zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Sie unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern z.T. deutlich. Die vielerorts unzureichende Vergütung der Pflegefachpersonen war vor allem das Ergebnis der Vergütungsverhandlungen, in denen das Einhalten der gedeckelten Pflegesätze im Fokus der Kostenträger lag. Nachdem Tarifverträge inzwischen durch die Kostenträger anzuerkennen sind, gehen dadurch bedingte Pflegekostensteigerungen allein zu Lasten der Pflegebedürftigen – eine nicht zu tolerierende Folge.
Aus Sicht des Deutschen Pflegerates ist zur Sicherstellung der quantitativ erforderlichen und qualitativ guten Langzeitpflege hier dringend Abhilfe zu schaffen. Die errichtete Fachkommission Langzeitpflege unterstützt als Expertengremium den DPR in der Mitwirkung an den dazu politisch erforderlichen Schritten.
Erster Schwerpunkt ist die bundesweite Einführung des entwickelten und erprobten wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM), die Mitte 2020 beginnen soll.
Ergänzend dazu ist das Hinwirken auf eine angemessene Vergütung der Pflegefachpersonen, ohne dass Vergütungssteigerungen zu Lasten der Leistungsempfänger gehen. Die Fachkommission Langzeitpflege unterstützt den DPR, auf die deshalb erforderlichen Änderungen der Sozialgesetzbücher (V und XI) hinzuwirken und aktiv daran mitzuwirken.
Die Mitglieder der Fachkommission Langzeitpflege verfügen über langjährige Praxiserfahrungen. Sie sind im beruflichen Umfeld sowie im DPR und seinen Mitgliedsverbänden gut vernetzt.
Im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) soll mit Blick auf die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf eine genaue Differenzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen und Hauswirtschaftsfachkräften vorgenommen werden. Ziel dabei ist, Möglichkeiten zu erarbeiten, wie hauswirtschaftliche Fachkräfte zukünftig stärker in die Versorgung von zu Pflegenden involviert und dadurch Pflegende entlastet werden können.
In Vorbereitung auf einen dazu vorgesehenen Workshop zusammen mit den Sozialpartnern im Bundesministerium für Gesundheit haben der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) einen ersten Überblick zu Leistungen der Pflege und Hauswirtschaft als Diskussionsgrundlage erstellt. Die Ergebnisse finden Sie hier zum Download: Positionspapier, Broschüre und Poster.
Die Mitglieder der AG Hauswirtschaft sind Monika Böttjer, Martina Feulner und Peter Hammer vom DHWiR sowie Annemarie Fajardo vom DPR.
Der Deutsche Pflegerat hat im März 2022 den Expert*innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Da die pflegewissenschaftliche Expertise in der seit über zwei Jahren andauernden Corona-Pandemie bisher nicht in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene eingebunden wurde, sollen Stellungnahmen, Handlungs- und Policy-Empfehlungen von Pflegewissenschafter*innen entwickelt werden.
Ziel des Expert*innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie ist es, eine bessere gesundheitliche Versorgung zu sichern und Qualität einzufordern. Dazu soll das Wissen genutzt, das bereits im Rahmen der Pandemie in der Pflege geschaffen wurde, gebündelt und sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, Forschungsschwerpunkte zu identifizieren und Schritte einzufordern, die es ermöglichen, die bestehenden Forschungslücken baldmöglichst zu schließen. Dies ist insbesondere wichtig, um pflegebedürftige, kranke und vulnerable Personen pflegefachlich sachgerecht versorgen und schützen zu können.
Der Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat Handlungsempfehlungen zur „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ erstellt.
Zum Download finden Sie sowohl eine Lang- als auch eine Kurzfassung.
Der Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung erarbeitet, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen.
Die Empfehlungen finden Sie hier zum Download.