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24.08.2021 Bildung Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

„Schulterklopfen hilft genauso wenig wie klatschen“

Deutscher Pflegerat zu den Ergebnissen der Konzertierten Aktion Pflege

Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der vor drei Jahren gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Deren Ergebnisse wurden vom Bundesgesundheitsministerium, vom Bundesfamilienministerium sowie vom Bundesarbeitsministerium anlässlich der Veröffentlichung des Zweiten Umsetzungsberichts als Erfolg gewertet.

Zu den Ergebnissen der KAP sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bei all den Bemühungen und als positiv zu wertenden Aktivitäten der Bundesregierung sind die Probleme der Profession Pflege nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden haben sich nicht spürbar verbessert. Die Veränderungen sind allesamt halbherzig und bei den Pflegenden ist fast nichts angekommen. Der wirkliche Reformwille fehlt.

Regelungen zur Tarifentlohnung gelten erst in einem Jahr, über Lohnhöhen wird geschwiegen. Ausübung der Heilkunde für Pflegeberufe wird auf Länderebene wieder in Modellprojekte gegossen, die durch die Länder und die Krankenkassen umzusetzen sind. Es wurde nicht angedacht, die Pflegeprofession einzubeziehen.

Getätigt wurden mit der einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ab Mitte 2023 nur Versprechungen in die Zukunft, für die ambulante Pflege fehlen sie gänzlich. Die Umsetzung einer besseren Personalbemessung in der Langzeitpflege dauert zu lange und steht zudem in ihrer vollständigen Umsetzung unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und der Länder. Weiter fehlt es am ernsthaften Willen der Landesregierungen, eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen.

Nicht anders sieht es im Krankenhausbereich aus. Die auch hier dringend benötigte einheitliche Personalbemessung wird durch das Bundesgesundheitsministerium auf die lange Bank geschoben. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Eine Finanzierungsreform der pflegerischen Versorgung mit Begrenzung der Zuzahlungspflicht in der ambulanten und stationären Langzeitversorgung ist nicht angegangen worden.

Wenn die KAP in der nächsten Legislatur nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken soll, benötigen wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen der Pflegenden und den Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen. Schulterklopfen hilft hier genauso wenig wie klatschen.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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