22.09.2026 Berufsautonomie Pressemitteilung
Aufgaben der Pflege sind kein neues Geschäftsfeld
Deutscher Pflegerat fordert Kompetenznutzung und -erweiterung der Profession Pflege
Der Deutsche Pflegerat (DPR) lehnt die Forderungen der Landesapothekerkammer Hessen und der Apothekerkammer Berlin ab, pflegerische Aufgaben zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen zu erklären. Hessen möchte „apothekenpflegerische Kernleistungen“ definieren. Berlin fordert einen „pharmazeutischen Hausbesuch“, der die pflegerische Versorgungssituation im Haushalt prüfen und koordinieren soll.
„Apotheken, die pflegerische Begleitung und Beratung als eigene Leistung definieren, übernehmen Aufgaben aus dem Kernbereich der Profession Pflege und der Pflegedienste“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Pflegerische Aufgaben werden nicht pharmazeutisch, nur weil man sie so nennt. Pflege ist ein eigenständiger, hochqualifizierter Gesundheitsfachberuf mit eigener Verantwortung. Dessen Kompetenzen müssen vollständig genutzt und vergütet werden, statt sie als Aufgabenreservoir für andere Berufe zu nutzen.“
Beide Anträge verbinden die angestrebte Aufgabenerweiterung ausdrücklich mit Vergütung. „Die Pflegeversicherung ist kein Instrument zur Markterweiterung“, so Vogler. „Sie muss Leistungen dort finanzieren, wo die erforderliche Kompetenz liegt und der größte Nutzen für Patient:innen und Pflegebedürftige entsteht. Vergütung muss Kompetenz und Versorgungsnutzen folgen.
Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung seiner Qualität sind gesetzlich den Pflegefachpersonen vorbehalten. Im Rahmen ihrer Kompetenzen sind sie zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung befugt. Beratung, Anleitung, Prävention, Rehabilitation und Versorgungskoordination gehören ebenfalls zu ihrer Qualifikation. Leistungsrecht und eine fehlende Vergütung verhindern jedoch, dass Pflegefachpersonen diese Verantwortung vollständig wahrnehmen können.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) muss dies ändern. Pflegebegleitung und pflegerisches Fallmanagement müssen eindeutig als Leistungen der Profession Pflege verankert werden. Pflegefachpersonen müssen diese Leistungen eigenverantwortlich erbringen und abrechnen können. Zudem muss das PNOG ihre Kompetenzen in Prävention und Primärversorgung gezielt erweitern.
Dieser Maßstab gilt für alle Gesundheitsfachberufe: Apotheker:innen bringen ihre Kompetenz in Arzneimittelversorgung und Medikationssicherheit ein, Ärzt:innen in medizinischer Diagnostik, Pflegefachpersonen in pflegerischer Diagnostik, der Erhebung des Pflegebedarfs, der Steuerung des Pflegeprozesses sowie der kontinuierlichen Pflege und Begleitung. Wo Kompetenzen ineinandergreifen, braucht es Zusammenarbeit auf Augenhöhe – keine hierarchische Zuarbeit.
„Wir brauchen kein Rennen um Aufgaben und Vergütungstöpfe“, betont Vogler. „Wir brauchen eine Kompetenzwende: Wer etwas am besten kann, muss es eigenverantwortlich tun und abrechnen dürfen. Das verhindert Doppelstrukturen, reduziert Versorgungsbrüche und schafft Versorgungssicherheit.“
Weitere Informationen:
Kampagne des Deutschen Pflegerats
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#DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
