14.06.2021 Berufsautonomie Pressemitteilung
Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen
Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen.
„Von einer Pflegereform kann man nur bedingt sprechen. Doch an einigen entscheidenden Stellen wurden wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hin.
Hierzu gehört die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Im neuen 64d SGB V „wurde endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt. Damit hat der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA gelernt.
Nur durch ein gutes Zusammenwirken von Ärzten und Pflegefachpersonen ist künftig die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das müssen die Kassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärztekammern endlich wirklich verstehen. Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“
Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten. Zuvor sollen in einem Rahmenvertrag bis zum 31. März 2022 die Einzelheiten festgelegt werden.
„Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich sofort auf den Weg für eine bessere pflegerische Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen zu machen. Es ist richtig, dass die Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag beteiligt ist.“
Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats