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28.06.2023 Berufsautonomie Pressemitteilung

Datenanalyse vergisst das pflegerische Personal – Krankenhausreform wird zur Utopie in Zahlen

Deutscher Pflegerat zur fünften Stellungnahme der Regierungskommission

Die Fünfte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung liegt vor. Die Stellungnahme lässt die Kompetenzen und das Potenzial der beruflich Pflegenden sowie die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege außen vor, erkennt das Präsidium des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Eine Krankenhausreform mit hochgerechneten Abrechnungsdaten anstatt mit einem Blick in die Realität zu begründen, ist Utopie.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats mahnt: „Die Krankenhausreform entwickelt sich von der Regierungskommission verwissenschaftlicht immer mehr in die falsche Richtung. Anstatt die Profession Pflege in die Beschreibung der aktuellen Situation und auch künftige Bestrebungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität miteinzubeziehen, wird beides ignoriert. Die Bewertung der Regierungskommission ist damit sachverfälscht. Ihr Bild der Wirklichkeit ist datenverzerrt. Der Stellungnahme fehlt die pflegerische Expertise und Praxis.

Zweiter gravierender Fehler der 5. Stellungnahme ist es, dass diese nicht an den vielfach mangelhaften Strukturen von Deutschlands Krankenhäusern ansetzt. Stattdessen wird bewertet, was praxisferne Abrechnungsdaten scheinbar zur Qualitätsbewertung belegen würden.

Daraus ergibt sich der dritte Fehler der 5. Stellungnahme: Gesucht wird eine Beweisführung, die den eigenen Vorschlag der Regierungskommission für eine Konzentration und Steuerung der Gesundheitsversorgung unterfüttert. Das ist der falsche Ausgangspunkt.

Der von der Regierungskommission in ihrer Potenzialanalyse technokratisch durchwobene Beurteilungsansatz einer einfachen Hochrechnung von Abrechnungsdaten nach dem Schema „Was wäre, wenn …“ wird vom Deutschen Pflegerat abgelehnt. Seit Jahren weist der Rat immer wieder darauf hin, dass unsere Krankenhäuser mehr Pflegepersonal, bessere Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklung pflegerisch professionalisierter Strukturen benötigen.

Der Zusammenhang, dass schlechte personelle Rahmenbedingungen zu einer schlechteren Versorgungsqualität führen, ist wissenschaftlich belegt. Er wird in der Stellungnahme völlig ignoriert.

Weiter fehlt in der aktuellen Krankenhausdiskussion der Einbezug von präventiven, gesundheitsfördernden Strukturen. Diese sind wesentlich für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgungsanalyse. Eine sektorenübergreifende und digital ausgerichtete Reform kann zudem dazu beitragen, die Versorgungsqualität zu verbessern. Eine gute Krankenhausreform muss zudem auf das wichtige Thema der pflegerischen Weiterversorgung der Patient*innen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bei bestehender Pflegebedürftigkeit reagieren. Damit stehen weitere wichtige Hebel für die Reform zur Verfügung. Sie müssen genutzt werden.

Entscheidend ist bei allen Überlegungen, dass die Profession Pflege politisch endlich in die Lage versetzt wird, im 21. Jahrhundert anzukommen. Die Übertragung der Heilkunde auf Pflegefachpersonen muss umgehend geregelt werden.“

Ansprechpartnerinnen:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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