10.07.2015 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist richtig und wichtig
Meißner: „Ohne eine angemessene Personalausstattung wird jedoch die Verbesserung der pflegerischen Versorgung scheitern“
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass nunmehr ein differenzierter, umfassender und wissenschaftlich fundierter Pflegebedürftigkeitsbegriff in das Gesetzgebungsverfahren eingeht und bei den pflegebedürftigen Menschen ankommt“, sagte Thomas Meißner, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats (DPR), anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am heutigen Tag.
Meißner weiter: „Damit kommt es zu einer Neuausrichtung in der Pflegeversicherung, die ´Minutenpflege´ wird beendet, die Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen wird gestärkt. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden die Weichen für eine umfassendere und bedarfsgerechtere pflegerische Versorgung gestellt“.
Zugleich setze dies jedoch auch eine nahezu vollständige Umstellung des bisherigen Systems voraus. Klargestellt und überprüft werden müsse, dass sich die bestehenden und künftig zu entwickelnden Leistungen an dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff orientieren.
„Enttäuschend ist jedoch, dass der Referentenentwurf analog zum erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff keine konkreten Regelungen für mehr Pflegepersonal enthält“, kritisiert Meißner.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass angesichts bundeseinheitlich geregelter Module für die Pflegebedürftigkeit wie auch für die Leistungen, die Personalausstattung vollständig den Verhandlungspartnern in den Ländern überlassen bleibt“, mahnt Meißner: „Die bereits heute bestehenden Unterschiede von teilweise mehr als 20 Prozent in der Personalausstattung der Pflegeheime je nach Bundesland bleiben somit erhalten. Das hat Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung“.
„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff führt nur dann zu einer verbesserten Versorgung, wenn ausreichend Pflegefachpersonen seine Umsetzung sicherstellen. Ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel würde zu einer deutlichen Verbesserung der Personalsituation und damit der Versorgung führen“, betont Meißner.
Der Deutsche Pflegerat schlägt daher vor, eine Kommission mit Länderbeteiligung einzurichten, die entsprechend der neuen Pflegegrade einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Personalkorridore und den Personalmix in der stationären Pflege erarbeitet. „Ohne eine den Pflegegraden sowie den Leistungen angemessene Personalausstattung wird aus Sicht des Deutschen Pflegerats die Verbesserung der pflegerischen Versorgung durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff scheitern“, mahnt Meißner.