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10.09.2026 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Handlungsfelder Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat fordert ressortübergreifendes Handeln und eine Kompetenzwende

Gesundheitsversorgung und Pflege sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert anlässlich der Beratungen des Deutschen Bundestages über die Etats für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales, Gesundheitsversorgung und Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu behandeln. Ihre Sicherung darf nicht auf einzelne Ministerien oder Sozialversicherungen beschränkt bleiben. Demografischer Wandel, steigender Versorgungsbedarf und Fachkräftemangel machen eine verlässliche Versorgung zum Kern öffentlicher Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Stabilität.

„Gesundheitsversorgung und Pflege halten unsere Gesellschaft zusammen. Um sie dauerhaft zu sichern und unsere Demokratie zu stärken, müssen wir über Ressortgrenzen hinweg handeln. Bleiben Menschen ohne die notwendige Hilfe, schwindet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Staat und Politik“. Diese Gefahr ist längst real“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Pflegepolitik ist weit mehr als Gesundheitspolitik. Sie betrifft auch Arbeit und Soziales, Bildung, Familie, Forschung, Digitales, Wirtschaft, Justiz, Klimaschutz und Finanzen. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung muss sich im gesamten Bundeshaushalt und in der Arbeit der Ministerien widerspiegeln – weit über das Bundesgesundheitsministerium hinaus. Notwendig sind ressortübergreifend abgestimmte Ziele, Zuständigkeiten und Finanzierungswege Das setzt ein verbindliches Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen voraus.

Deutschland braucht zudem eine Kompetenzwende: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung der Gesundheitsfachberufe müssen sich an Qualifikation, Kompetenzen und Versorgungsbedarf orientieren – nicht an überholten Berufs- und Systemgrenzen. Pflegefachpersonen müssen eigenverantwortlich handeln, Leistungen erbringen und abrechnen können. Die bereits eingeleitete Erweiterung pflegerischer Befugnisse muss dafür konsequent in der Regelversorgung ankommen.

Die erweiterten Befugnisse brauchen eine leistungsrechtliche Verankerung, klare Verantwortlichkeiten sowie verlässliche Vergütungs- und Abrechnungswege. Das stärkt die gemeinsame Arbeit der Gesundheitsfachberufe und ermöglicht einen kompetenzgerechten Einsatz knapper personeller Ressourcen. Wer wie die Profession Pflege als Heilberuf Versorgungsverantwortung trägt, muss dabei auch an den maßgeblichen Entscheidungen beteiligt sein.

Der Versorgungsbedarf der Menschen muss den Maßstab setzen – nicht die Kassenlage. Das Gesamtbudget für Gesundheit und soziale Sicherung muss auf den Tisch. Gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Leistungen wie die Kosten der Pflegeausbildung und die Rentenpunkte pflegender Angehöriger gehören in die Steuerfinanzierung statt einseitig die Beitragszahlenden zu belasten.

Jegliche Kürzung oder Begrenzung pflegerelevanter Vergütungen ist inakzeptabel. Tariftreue und bedarfsgerechte Personalstandards sowie Personalbemessung müssen gesichert, Personalkosten vollständig und verlässlich refinanziert werden. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung ist zentrale Voraussetzung für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die langfristige Bindung von Pflegefachpersonen.

„Die Profession Pflege ist kein Kostenblock, sondern ein zentraler Teil der Lösung. Deutschland braucht eine ressortübergreifende Strategie und eine Kompetenzwende statt Kürzungslogik“, so Vogler.

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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