10.12.2024 Berufsautonomie Pressemitteilung
Elektronische Patientenakte: Pflege im digitalen Wandel
Einführung der ePA: Die Rolle der Pflege
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen entscheidend voran. Die Profession Pflege spielt eine zentrale Rolle, um die ePA als umfassendes Informationsinstrument im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung der Patient:innen und Pflegedürftigen zu etablieren. Ihre Zugriffs- und Schreibrechte sind essenziell.
Beruflich Pflegende dürfen bereits pflegerische Daten in der ePA dokumentieren. Dies regeln § 352 SGB V und § 341 SGB V. Sie können gemäß diesen Vorschriften Daten aus der ePA lesen und eigene pflegerische Daten einfügen, vorausgesetzt, die Patient:innen und Pflegebedürftigen stimmen zu und die Datenverarbeitung ist für die Versorgung notwendig.
Praktische Voraussetzung: Infrastruktur und Umsetzung
Neben der bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Ausübung der Zugriffs- und Schreibrechte ist die Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur Voraussetzung, die ab dem 1. Juli 2025 für die Pflege verpflichtend ist. Oft fehlen noch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um die digitalen Möglichkeiten der ePA zu nutzen.
Die Anbindung ist entscheidend, damit Zugriffs- und Schreibrechte in der Pflegepraxis wirksam werden. Ohne funktionierende Telematikinfrastruktur über alle Versorgungssektoren, Datenkohärenz und zeitnaher Datenverfügbarkeit bleiben die hohen Potenziale der ePA als eine auf die Patient:innen und Pflegebedürftigen bezogene transparente Informationsplattform teilweise ungenutzt.
Die Einbindung der Profession Pflege ermöglicht auch, die Daten für Pflegeforschung und KI-Entwicklung zu nutzen und Versorgungsqualität sowie interprofessionelle Zusammenarbeit zu verbessern.
Pflegekompetenzgesetz bietet Perspektiven
Das Pflegekompetenzgesetz ist auch hier von großer Bedeutung und bietet entscheidende Perspektiven für die Weiterentwicklung der Pflege. Es unterstützt die Nutzung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen auch in der ePA und stärkt ihre Stellung in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die gegebenen Schreibrechte für die Profession Pflege sind ein zentraler Baustein, um ihre Kompetenzen in der digitalen Versorgungslandschaft zu verankern.
Ausblick: Profession Pflege als gleichberechtigter Akteur
Der Deutsche Pflegerat betont die Dringlichkeit, technische und organisatorische Voraussetzungen und Unterstützung für die Nutzung der ePA in der Pflege zu schaffen und die Rolle der Pflege in der digitalen Gesundheitsversorgung zu stärken. Informationen zur ePA müssen gezielt auf die Chancen und Möglichkeiten in der Pflege zugeschnitten werden. Eine ePA, die angewandt zu Recht pflegerische und medizinische Daten gleichermaßen abbildet, kann das volle Potenzial einer sektorenübergreifenden, zukunftsorientierten Versorgung entfalten, die den hilfebedürftigen Menschen in den Mittelpunkt stellt.