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07.03.2017 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ erfolgreich abgeschlossen

Deutscher Pflegerat begrüßt die Ergebnisse

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat heute (7. März 2017) gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der von ihm 2015 einberufenen Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus" vorgelegt. Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) war Mitglied der Kommission.

Zu den Ergebnissen der Expertenkommission äußerte sich heute der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Andreas Westerfellhaus:

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die heutige Einigung von Bund und Ländern über Maßnahmen für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus. In vielen entscheidenden Punkten entspricht dies den Forderungen des DPR und zeigt wichtige Wege für eine bessere Personalausstattung in der Pflege und deren zielgerichteter Finanzierung auf.

Ein erster erfolgreicher Schritt für mehr Personal ist die geplante Bündelung der Fördermittel für die Pflege in einem Topf. Das erhöht die Transparenz und lässt eine verbesserte Personalausstattung für die Pflege zu. Der bereits bestehende Pflegezuschlag soll um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen.

Mit der Zuordnung der Fördermittel unter anderem über die Pflegegrade der Patientinnen und Patienten folgt die Expertenkommission einem Vorschlag des Deutschen Pflegerats. Das neue vereinfachte Verfahren sorgt für Entlastung und einen zielgerichteten Abruf der Mittel.

Der Deutsche Pflegerat begrüßt weiter, dass über Personalmindestvorgaben im Bereich der Pflege ein Beitrag zur Versorgungsqualität geleistet werden soll. Ein entsprechender Pflegestellenaufbau zur Absicherung dieser Untergrenze soll finanziell gefördert werden. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben bedarf einer intensiven Diskussion, an der der DPR als Dachverband der Pflegeberufsorganisationen weiter mitwirkt. Zu achten ist insbesondere darauf, dass es nicht zu Personalverschiebungen von einem Bereich hin zu anderen Bereichen kommt.

Vor diesem Hintergrund ist eine Verwendungsfestschreibung der Mittel für die Pflege und eine entsprechende Kontrolle unverzichtbar. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats ist es erforderlich, Mindestbesetzungen im Bereich der Pflege für alle Krankenhausbereiche festzulegen, die zugleich die notwendige personelle Flexibilität der Krankenhäuser gewährleistet.

Vertreten war der Deutsche Pflegerat in der Expertenkommission durch Dr. Patrick Jahn, Wissenschaftlicher Leiter der DPR-Fachkommission DRG.

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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